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ᐅ Baulast für Garage eintragen - Vorteile / Nachteile?


Erstellt am: 08.10.15 07:26

daytona08.10.15 07:26
Hallo zusammen,
unsere Planung/Entwurf sieht einen Garagenkomplex (9,2 x 6m) an der unmittelbaren Grundstücksgrenze zum Nachbar vor. Der Planer erzählte irgendetwas davon, dass beim Nachbarn dann eine Baulast eingetragen werden muss... Weitere Aussage: "...wäre das Gebäude kürzer, bräuchte man keine Eintragung der Baulast..."

Was genau bedeutet das, was sind hier Vor- oder Nachteile?
toxicmolotof08.10.15 08:04
Aufwand und Arbeit für 20cm bedeutet das. Und der Nachbar muss der Garage zustimmen. Noch mehr Arbeit und Aufwand.

Einfach 20cm kürzer planen und fertig.
daytona08.10.15 08:26
Das heißt es gibt ein magische grenze bei der Länge? Steht das in der Landesbauordnung?
Mal angenommen man plant 9m und die Maurer machen aus Versehen 9,2m draus?
toxicmolotof08.10.15 08:30
Sicherlich steht es irgendwo, ob Landesbauordnung oder Bebauungsplan etc... deinem Planer scheint es bewusst zu sein.

Eine Mauer wird sicherlich nicht aus versehen 20cm zu lang. Im schlimmsten Fall droht Rückbau, Korrektur oder sogar Abriss.
daytona08.10.15 08:42
Ich verstehe mich recht gut mit dem Nachbarn zu welchen die Garagen stehen sollen. Was für offizielle Schritte wären denn zu erledigen wenn ich doch >9m baue und welche Kosten entstehen?
toxicmolotof08.10.15 10:23
Der Architekt nimmt Geld, das Bauamt auch, vielleicht sogar der Nachbar wegen Einschränkungen der Bebaubarkeit auf seinem Grundstück.
planerbaulastlandesbauordnung