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ᐅ Din 4109 Lärmende ll - Was ist zu beachten?


Erstellt am: 04.09.15 18:59

S
SirSydom
08.09.15 16:24
Wenn du diese Forderungen nachweisen musst, dann reichen "normale" Fenster nicht. Die haben wohl Werte um die 32-35 dB. Man bekommt die aber auch besser. Mit Poroton (T18 ??) und WDVS könnte es auch knapp werden. Normale Hochlochziegel haben keine bewertetes Schalldämmmaß, keine Ahnung wie dann da ein Nachweis funktioniert. Hier wäre dann ggf. ein Kalksandstein oder ein Betonstein besser.
Pass auch auf die Rollladenkasten auf.

Sprich das auf jeden Fall bei eurem Planer/GÜ an und nimm es mit in den Vertrag. Ganz kostenlos wirds nicht gehen.
M
Mustermann
08.09.15 22:16
nordanney schrieb:
Wenn Ihr WISST, dass von der Bahn kein Lärm kommt, warum fragst Du dann?

Dein Ernst? Weil ich mich trotz allem an den Bebauungsplan halten muss, da ich sonst ja keine Baugenehmigung bekomme. Und ich wollte halt wissen, was an Grundvoraussetzungen dafür (um den Bebauungsplan zu erfüllen) wahrscheinlich sind.
M
Mustermann
08.09.15 22:20
Danke für die Antwort SirSydom
SirSydom schrieb:
Poroton (T18
Es wurde erstenmal mit T10 kalkuliert plus WDVS.
SirSydom schrieb:
Pass auch auf die Rollladenkasten auf
Wir hätten zur betroffenen Seite nur ein Fenster mit Rollläden. Was müssten wir da beachten?
B
Bauexperte
08.09.15 22:51
Guten Abend,
Mustermann schrieb:
Dein Ernst?
Ich gehe ganz fest davon aus, daß es Nordanney´s Ernst war, als er diese Frage an Dich richtete und ich kann sie - ehrlich - gut nachvollziehen.

Du gibst als Beruf "Controlling" an - ich frage mich, weshalb Du - da Du offenkundig Laie bist - nicht Jemanden beauftragst, der sich damit auskennt? Schließlich fußt Dein Beruf genau auf diesen Parametern; Du den Sinn + Zweck von Fachpersonal kennst ... oder?

Grüße, Bauexperte
M
Mustermann
09.09.15 06:45
Vielen Dank für meine Stellenbeschreibung. Jetzt fühle ich mich für das Gespräch gleich sehr gut vorbereitet.
W
Wastl
09.09.15 08:44
Ruf mal beim zuständigen Bauamt an und frag nach, ob der Nachweis immer noch erbracht werden muss. Oftmals sind solche alten Paragraphen nicht mehr "aktuell" sprich die stehen zwar noch drinnen werden aber nicht mehr angewendet (zu aufwendig und teuer den alten Bebauungsplan zu ändern).
fensterwdvsnachweis