Grundsätzlich spricht das Alter selbstverständlich oft für Erfahrung. Teilweise trifft das vielleicht bei dem Herren auch zu. Bei vielen Punkten erfüllt er jedoch die schlimmsten Klischees. Zu oft lag er laut befragten Kollegen und Fachmännern komplett falsch mit festgefahrenen unwahren...
@ypg Ja durchaus eine schwierige Kompromiss-Entscheidung für uns. Eine breitere Treppe nimmt viel anderen Raum weg.
Die Meinungen helfen bei der Entscheidungsfindung.
Man könnte vielleicht das Auge reduzieren, z. B. auf 15 cm. Dann würden aber wohl die Stufen bei den Kurven jeweils zur Ecke sehr schmal zulaufen. Ist aber vielleicht insgesamt dennoch besser mit einem kleineren Auge, da Stufen generell breiter möglich.
Wir würden gern unsere halbgewendelte Betontreppe nicht zu breit machen (EG ins OG), um Platz in anderen Räumen zu gewinnen.
Fertigmaß der Stufen: 94 cm Breite
Auge: 30 cm
gesamte Treppenöffnung: 2,18 m breit, 2 m tief
Ich weiß leider gerade nur die lichte Raumhöhe im EG: 2,47 m
Der Architekt...
@ypg Die Grundregel (Gemeinde entscheidet, ob Ausnahme möglich) scheint für ganz Deutschland zu gelten. Einen Anwalt werde ich dennoch kontaktieren. Das sieht alles aber nicht sehr rosig aus für meine Situation.
Ja genau, schon abgelehnt mit eben jener Begründung.
Was komisch ist... Auf der Website steht "Gilt das auch für Freiberufler und Solo-Selbstständige?" Darunter wird aber nur auf Freiberufler eingegangen. Bin aber Solo-Selbständiger und benötige hierfür eine Gewerbeanmeldung.
@ypg Dachte ich auch erst. Leider ist das aber nicht so einfach. Google mal bitte nach "Etwas anders sieht die Situation aus, wenn du in einem allgemeinen Wohngebiet wohnst." Die erste Website in den Ergebnissen hat eine gute Erklärung.
@HausiKlausi Das Gewerbe darf ich dort nur anmelden, wenn das der Bebauungsplan erlaubt. Ob die Gemeinde direkt bei Gewerbeanmeldung meckern würde, weiß ich nicht. Vermute ich aber.
Ich habe gerade herausgefunden, dass die Gemeinde meine Tätigkeit leider doch verbieten kann. Beim allgemeinen Wohngebiet kann aber muss das Bauamt keine Ausnahme machen, selbst nicht bei einem "stillen" Online-Business. Unsere Gemeinde hat diese Ausnahmen leider im Bebauungsplan ausgeschlossen...
Das hat man davon, wenn man ehrlich ist und blauäugig denkt, man könnte eine realitätsnahe Genehmigung für ein Arbeitszimmer erhalten, wenn man alle Details der Bauordnung beachtet. Nein, auch dann kochen die Gemeinden ihr Extrasüppchen. Armes Deutschland.
Dann bleibt wohl nichts anderes übrig...