hab mich vertan, der Abstand sind 5 Meter zur Straße vom Stellplatz, von zwei Stellplätzen steht nix im Bebauungsplan, ergibt sich das aus anderem baurecht? Wegen der Nachbargarage, ja da müsste man mit dem Nachbarn drüber reden, stimmt. Tendiere aktuell dazu, das Haus erstmal so hinzustellen...