ja wie gesagt, so weit waren wir noch nich. habe heute den besitzer kennengelernt und nochmal alles angeschaut und mein interesse bekundet und jetzt hat man halt noch diese fragen im kopf die einen zurückhalten.. du hasz aber recht
ne, dann müsste ich ja alles in die wege leiten und erst nach dem kaufvertrag entscheiden, dann seh ich ja die ganzen regelungen. wär natürlich auch eine idee
so, ich war gerad mit dem makler und besitzer am grundstück. es ist so, dass die versorgungsleitungen bereits alle auf dem grundstück liegen. man kann dort 1,5 geschossig bauen, da es die gemeinde erlaubt.
ein problem jetzt jedoch oder vielleicht auch nicht. auf der straße, ich lade mal ein...
ich kann mir auch nicht vorstellen dass ein neubaugrundstück verkauft wird für ein einfamilienhaus welches sich der umgebung anpassen soll und am ende doch nicht so ist. der makler verkauft doch nie wieder irgendwas, wenn das rauskommt
es liegt nahe der stadt, 5 min entfernt. Der Makler verkauft es als Baugrundstück und sagte selbst, man müsse sich nur der bebauung anpassen (umgebung). verstehe es nicht, vor allem ist das eine siedlung auf dem berg.
habe heute von der Stadt erfahren, dass das Grundstück mit § 35 Abs.6 Baugesetzbuch beurteilt wird, da dort eine Außenbereichssatzung Nr.2 vorliegt.
Bin ich blöd oder wieso finde ich diesen Absatz im BG nicht?