Eigentlich habe ich gar keine Lust, auf deinen zynischen, herablassenden Beitrag zu antworten. Anscheinend findest du Genugtuung dabei, dich an unserem Fall abzuarbeiten und dich auszulassen, anstatt konstruktives beizutragen.
ach ja: Es war das Gegenteil eines Billighauses aus dem Prospekt...
Gefühlt wären wir 1,30m höher als ortsüblich, d.h. als beim Nachbarn, wenn wir die vollen 2 Meter aufschütten würden, wie es geplant war und wovon aber hier ja ununterbrochen abgeraten wird,
Es wurde knapp 1 Meter weggebaggert, um mit dem "Keller" ca. 80 cm in den Boden zu gehen. Der Humus...
Die Geländeerhöhung ist doch auf den Plänen dargestellt (siehe weiter vorne). Dass diese unmöglich ist herzustellen, müsste ich erstmal beweisen und wird sie vmtl. auch nicht sein. Und dass Außenanlagen nicht dabei sind, steht im Vertrag....
Mit dem Bebauungsplan ist das Haus auch dann vereinbar, wenn der Keller als Vollgeschoss gezählt werden würde.
Das zweite, was du ansprichst, frage ich mich natürlich auch: Wie verhält man sich jetzt mit dem GU? In wie fern würdest du ihn in welcher Verantwortung sehen?
Deinen Vorschlag nehme...
Du würdest also auch im Bereich der Terrassentür nicht auf 2 Meter anschütten und auf dieser Höhe nicht pflastern?
Sondern generell rings um das Haus herum nur 1 Meter anschütten? Ich kann mir gerade eine Treppe in der Breite der doppelflügligen Terrassentür optisch schwer vorstellen- diese...
Die Probleme leuchten ein. Wie kann man hier vorbeugen? Gibt es eine Lösung, die der Garten-Landschaftsbauer umsetzen muss, um nichts befürchten zu müssen?
Eine vllt. 1 Meter hohe Anböschung stellt doch keine Seltenheit dar, d.h. dieses Problem gibt es dann doch zigfach?
Den Boden, den zum...
Leider nur abgemalt.
Hier die Ansicht von hinten:
Die obere Linie mit Punkt 1) bedeutet "Geplantes Gelände am Neubau". Mittlere Linie "2)": Bestehendes Gelände an Grundstücksgrenze. Untere Linie Punkt 3): Bestehendes Gelände am Neubau
Ansicht von vorne (mit einflügliger Terrassentür)...
Das sehe ich nicht so und wenn, dann kam das falsch rüber. In Beitrag 32 habe ich z.B. 3 gekommene Vorschläge aufgegriffen und habe dazu weitere Fragen gestellt, diese aber doch nicht abgelehnt.
Das Geländer, das man auf den Zeichnungen sieht, schließt die Terrasse auf der Seite mit der einflügligen Terrassentür ab. Unterhalb dieses Geländers geht eine Stützmauer zur Erde. Die Stützmauer siehst du auf Bild 2, sie liegt dort bereit.
Ne, ich habe lediglich geäußert, dass ich mir die aufgeständerte Terrasse mit integriertem Carport schwer vorstellen kann im Vgl. zu den anderen Sachen, die gekommen sind.