Anbau - Baufenster - Baugenehmigung

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T

TommyD

Hallo zusammen,
bin schon lange stiller Betrachter des Forums und jetzt kurz davor ein Haus zu kaufen. Finanzierung steht, zweiter und dritter Begehungstermin stehen auch schon. Meine bessere Hälfte und ich sind überzeugt, wenn es da nicht noch eine kleine Sache gibt, die uns Bauchschmerzen bereitet.
Es gibt einen etwa 15 Meter langen Anbau, 2 Räume hintereinander. Der vordere ist gefliest und hat auch ein kleines Bad als Nebenraum, der Raum dahinter hat eher den Charakter eines Schuppen, würde aber, wenn ausgebaut eine zusätzliche Wohnfläche von rd. 35 m² ergeben. Laut Bebauungsplan ist der komplette Anbau bzw. die Nutzungsart Wohnfläche.
Ich habe bereits mit dem Bauamt telefoniert, man dürfte den Raum renovieren und Instandsetzen, wenn man allerdings eine Sache an der Statik verändert (Neue Dachbalken, große Flächenfenster) benötigt man eine Baugenehmigung.
Nun zur Frage: Der Anbau liegt gute 9 Meter hinter einer neu festgelegten Baugrenze. Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass eine Renovierung des Daches vom Bauamt genehmigt wird, da das vorhaben außerhalb des Baufensters liegt?
Vielen Dank bereits im Voraus
 
B

Bauexperte

Ich habe bereits mit dem Bauamt telefoniert, man dürfte den Raum renovieren und Instandsetzen, wenn man allerdings eine Sache an der Statik verändert (Neue Dachbalken, große Flächenfenster) benötigt man eine Baugenehmigung.
Nun zur Frage: Der Anbau liegt gute 9 Meter hinter einer neu festgelegten Baugrenze. Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass eine Renovierung des Daches vom Bauamt genehmigt wird, da das vorhaben außerhalb des Baufensters liegt?
Wenn das vorhandene Dach "nur" durch neuerer Materialien ersetzt wird, vlt. ein Fenster in vorhandener Größe ersetzen, ansonsten der Bestand nicht verändert wird, sehe ich keinen Grund, weshalb das Bauamt die Genehmigung verweigern sollte. Willst Du allerdings die Dachneigung verändern - bspw. von Flach- auf Satteldach und damit "durch die Hintertüre" mehr Wohnfläche generieren, wird die Behörde den Antrag mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

TommyD

Das Teil soll bleiben wie es ist. Das bestehende Satteldach soll ausgebessert werden, evtl. neue Dachbalken ran (wenn der Handwerker der Meinung ist - evtl. ist auch ein Statiker von Nöten?!), Isolierung drunter und Gipskarton. Das mit den Fenstern ist so ne Sache. Da ist nur eins drin. Eventuell neue Flächenfenster zum Garten. Da das eine Fenster doch für heutige Verhältnisse sehr wenig ist. Von außen soll, bis auf die Fenster, alles gleich bleiben.....
 
D

DG

Hallo Tommy,

ich empfehle in solchen Fällen, sich die Bauakte zu besorgen bzw. Einsicht zu erhalten und Kopien zu fertigen. Das geht mit Einwilligung des jetzigen Eigentümers auch vor dem Erwerb. In der Bauakte siehst Du dann (hoffentlich)

1. Den Bauantrag oder zumindest eine Bauanzeige des Anbaus => Abgleich Bebauungsplan!
2. Den Zustand der Baulinie bzw. des Gebietes beim Bauantrag des Schuppens/Anbaus
3. Den historischen Verlauf des Gebäudes - kann wichtig sein in Bezug auf alte Rechtslagen/Bestandsschutz
4. Damit dann zum Architekten und ganz konkrete Umbauanträge stellen

Telefonischen Auskünften würde ich keinerlei Gewicht beimessen, grundsätzlich sehe ich es aber so wie Bauexperte, dass man renovieren/erneuern darf, solange man die Außenhülle nicht signifikant verändert. Ich habe es aber (vorsichtig formuliert) mehr als einmal erlebt, dass zwischen (alten) Bauanträgen und heutigem Bestand leichte Differenzen bestehen und man muss absichern, dass das, was heute steht, auch Bestandsschutz genießt oder mal genehmigt wurde - und zwar komplett. Bei ganz alten Hütten, lohnt sich auch mal ein Weg ins Stadtarchiv, dort habe ich von meinem Haus auch noch mehr gefunden, als im Expose stand.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 10.06.2025
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