KFW-40 Standard vorgeschrieben aber KFW-55 Standard bauen; Vertragsstrafe, Folgen?

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N

nordanney

Wobei man sagen muss, dass aufgrund des nur kleinen Aufpreises fast jeder professionelle Immobilienmarktteilnehmer 40 statt 55 baut.
Ist nicht nur wirtschaftlicher für den, der drin wohnt, sondern insbesondere auch für den Eigentümer. Beim Verkauf, der Vermarktung, der Vermietung, dem Werterhalt (jetzt nicht auf 50 Jahre gerechnet, aber wer einen Horizont von 10-15 Jahren hat, sollte drüber nachdenken) …
 
Y

ypg

da durch den Wegfall einer Lüftungsanlage ja auch Geld gespart wird. Sowohl Anschaffung als auch laufende Kosten.
Geht es um die Kontrollierte-Wohnraumlüftung oder um die Vertragsstrafe? Kontrollierte-Wohnraumlüftung ist ja auch nicht zu unterschätzender Komfort ohne nennenswerte laufende Kosten.
Du musst zur Baugenehmigung eine KfW40 Planung einreichen
Das ist wohl genau das Problem.
Die Vertragsstrafe wird angeboten, wenn ungeplant das geplante KfW 40 Haus nicht den geforderten Werten entspricht.
 
wiltshire

wiltshire

Jemand anderes Erfahrungen mit dem Vorgehen?
Menschen, die einen Betrugsversuch empfehlen, sind nach meiner Erfahrung auch bereit zu betrügen.
Denk das mal weiter. Warum sollten solche Menschen sich an die Verträge mit Dir halten, wenn sie wissen, dass sie beim Bau sparen können und mit einer Vertragsstrafe besser hinkommen als mit der Lieferung dessen, was in der Baubeschreibung steht?
In der Risikobewertung wäre das für mich an erster Stelle.
 
M

maulwurf79

Wer heute neu baut und keine KWL einbaut der hat nen Sockenschuss. Wegen 10000 Euro was so ne Anlage kostet würde ich mir aber keinen Kopf machen. Dann lieber erstmal gebrauchte Möbel reinstecken. Und an der Dämmung zu sparen ist auch superdämlich. Energie kauft man ständig und den Dämmstoff nur einmal.
Ein Haus baut man für 300 Jahre und nicht rückwärtsgewand mit den Methoden von vorgestern.
 
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Rübe1

Albert Borland würde sagen: "das glaube ich nicht, Tim"
Tja, auch der Al hat nicht immer recht. Wie es sich noch schneller drehen kann, zeigt der Volksentscheid in Hamburg. Und wenn Du Dich mal intensiv mit dem aktuellen Hamburger Klimaschutzgesetz beschäftigst, wirst Du feststellen, daß die Anforderungen teilweise weit über das GEG schon hinausgehen. Da biste fast im PH-Bereich drin.

Was ich darüber denke, spielt keine Rolle. Fakt ist, der Volksentscheid ist da, der Bgm hat gesagt, er will ihn auch umsetzen. Er hat zwar keine Ahnung, wie und wer das alles bezahlen soll (natürlich die Anderen, wie üblich, wenn man sich solche Grütze ausdenkt), aber man muß sich daran halten, wenn der Gesetzgeber es bestimmt. Und dann sinds auf einmal nur noch 14 Jahre. Und die Massen jubeln darüber. Und nichts geht erstaunlicherweise schneller, als vollendete Tatsachen zu schaffen. Der Abbruch Moorburg ging schneller vonstatten, als manche Genehmigung für ein Einfamilienhaus...

Fakt ist, wer heute in Hamburg ein EFH auf Mindeststandard baut, hat automatisch einen Altbau bei Einzug, mit vorhersehbaren Sanierungen (zeitlich)
 
Zuletzt aktualisiert 02.11.2025
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