Wohnfläche ~ 8 m² geringer bei Antragszeichnungen als bei Entwurf (GU)

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11ant

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"Entsprechend den Anforderungen an KfW40 und den (vorab-) Angaben unseres Statikers, haben wir die Außenwände von ursprünglich Breite = 42,5 cm auf nun 49 cm erweitert, zudem im Erdgeschoss Innenwände nach Statik mit b = 17,5 cm eingeplant, dies führt zu einem kleinen Verlust der tatsächlichen Wohnfläche, ebenso wie kleinen Verschiebungen der Innenwände nach Statik. Dies ist jedoch zwingend erforderlich.
Na, dann ist doch alles klar !
Den Kapitänsgiebel haben wir – kostenlos – in der Breite erweitert, von ursprünglich Breite = 3,49 m auf nun b = 3,74 m. Grund hierfür ist, dass die zwei Stützen im Erdgeschoss mit ca. 55 cm ausgebildet werden müssen (statisch bedingt), damit aber der Hauseingangsbereich nicht eng und klein wirkt, gleichzeitig die Stützen aber sehr mächtig, und die Stützen optisch schön zur Geltung kommen, haben wir uns für die Vergrößerung entschieden."
Klar erkennbar keiner, der Dich übervorteilen will. Dein GU plant übrigens sauber im Oktameterraster, also ohne Steinesägerei / Pfuschertaschen. Schon darum werden Dich viele Bauherren beneiden - mindestens solche, die ungeschützt zu einem GU gehen.
Also worauf ich hier eigentlich hinaus wollte: Sollte ich hier jetzt ein Fass beim GU aufmachen oder ist das "einfach so" und damit müsse ich jetzt leben?
Wie schon gesagt, da gibt es kein Faß aufzumachen und es ist auch kein Fall von "ist einfach so". Du bist an einen vorbildlichen GU geraten und Dein Versäumnis, ihm nicht gesagt zu haben, daß er eine Wandstärkenanpassung wohnflächenunschädlich (also dann eben nach außen) vornehmen soll, kannst Du noch mit einer Dreizeiler-eMail heilen. Das kostet den ein paar Mausklicke, dann hast Du Dein 13 cm breiter und tiefer gewordenes Haus und den Preis dafür.
 
I

ITSM2025

Na, dann ist doch alles klar !

Klar erkennbar keiner, der Dich übervorteilen will. Dein GU plant übrigens sauber im Oktameterraster, also ohne Steinesägerei / Pfuschertaschen. Schon darum werden Dich viele Bauherren beneiden - mindestens solche, die ungeschützt zu einem GU gehen.

Wie schon gesagt, da gibt es kein Faß aufzumachen und es ist auch kein Fall von "ist einfach so". Du bist an einen vorbildlichen GU geraten und Dein Versäumnis, ihm nicht gesagt zu haben, daß er eine Wandstärkenanpassung wohnflächenunschädlich (also dann eben nach außen) vornehmen soll, kannst Du noch mit einer Dreizeiler-eMail heilen. Das kostet den ein paar Mausklicke, dann hast Du Dein 13 cm breiter und tiefer gewordenes Haus und den Preis dafür.
Ok, d.h. also für mich als Laien, dass dieses Vorgehen so üblich bzw. korrekt im rechtlichen wie technischem Sinne ist? Und wenn der GU dann sagt, dass ich die Verbreiterung der Fläche auf die Flächen wie im Entwurf bezahlen soll, ist das so absolut verständlich und nachvollziehbar aus deiner Sicht?
 
11ant

11ant

Ok, d.h. also für mich als Laien, dass dieses Vorgehen so üblich bzw. korrekt im rechtlichen wie technischem Sinne ist?
So ist es mehr als korrekt, sondern geradezu vorbildlich !
Wie gesagt, der Fehler liegt 1. bei Dir, und ist 2. durch eine einfache klitzekleine eMail deinerseits zu beheben.
Und wenn der GU dann sagt, dass ich die Verbreiterung der Fläche auf die Flächen wie im Entwurf bezahlen soll, ist das so absolut verständlich und nachvollziehbar aus deiner Sicht?
Niemand anderer als Du hat den Konflikt (EH 40, Kaliber 425, Konstruktionsmauerschale aus Kalksandstein - also drei Anforderungen, von denen immer nur zwei gleichzeitig erfüllbar sind) heraufbeschworen, und daher liegt es auch ausschließlich in Deiner Hand, ihn zu lösen. Ob Du dabei die Wandstärkenerhöhung nach außen legen läßt oder vernünftigerweise vom Kalksandstein für die Konstruktionsmauerschale abrückst, ist Deine Wahl. In Porenbeton kannst Du hier auf Kaliber 425 zurück gehen (oder ggf. auf Kaliber 440, die anderthalb Zentimeter nimmst Du dann aber besser von innen, um außen im Baurichtmaß zu bleiben).
 
I

ITSM2025

So ist es mehr als korrekt, sondern geradezu vorbildlich !
Wie gesagt, der Fehler liegt 1. bei Dir, und ist 2. durch eine einfache klitzekleine eMail deinerseits zu beheben.

Niemand anderer als Du hat den Konflikt (EH 40, Kaliber 425, Konstruktionsmauerschale aus Kalksandstein - also drei Anforderungen, von denen immer nur zwei gleichzeitig erfüllbar sind) heraufbeschworen, und daher liegt es auch ausschließlich in Deiner Hand, ihn zu lösen. Ob Du dabei die Wandstärkenerhöhung nach außen legen läßt oder vernünftigerweise vom Kalksandstein für die Konstruktionsmauerschale abrückst, ist Deine Wahl. In Porenbeton kannst Du hier auf Kaliber 425 zurück gehen (oder ggf. auf Kaliber 440, die anderthalb Zentimeter nimmst Du dann aber besser von innen, um außen im Baurichtmaß zu bleiben).
Könntest du das bitte konkretisieren? Weshalb ist das mein Fehler? Ich habe dem GU doch von Anfang an kommuniziert was ich haben möchte? Woraufhin er diese bunte Skizze angefertigt hat mit entsprechenden Flächen die in der Mitte der Räume in Zahlen ausgedrückt sind. Verstehe ich nicht, tut mir leid. Ich bin nicht vom Fach.

Werde ihm dann mal diese kleine, einfache Mail schreiben und dann weiterschauen. Klingt ja einfach.
 
Zuletzt aktualisiert 20.06.2025
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