T
the_wish
Hallo zusammen. Nach einiger Suche haben wir jüngst ein sehr schön gelegenes und voll erschlossenes Baugrundstück gefunden. Auf Nachfrage teilte mir der Privatverkäufer nun allerdings mit, dass eine Grundbuchlast besteht. Und zwar wurde seitens der Behörden bei Umwandlung des Grundstücks von ursprünglicher Grünfläche in Bauland scheinbar die Auflage gemacht, dass im Gegenzug zum Bau eines Hauses sinngemäß ein Feuchtbiotop in gleicher Größe angelegt werden müsse.
Angesichts der Gesamtgröße gibt das Grundstück eine solche Nutzung durchaus her und ein großer, naturbelassener Gartenteil war sowieso angedacht. Die Durchführung der Arbeiten in diesem Zusammenhang übernimmt zudem der Verkäufer.
Trotzdem stellt sich nun natürlich die Frage, was man von einer solchen Auflage halten soll. Sind solche Verfügungen in irgendeiner Form vereinheitlicht, z.B. hinsichtlich der Ausgestaltung? Oder kommt es dabei schlichtweg auf den Wortlaut der Auflage an?
Für ein paar nützliche Tipps wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Lars
Angesichts der Gesamtgröße gibt das Grundstück eine solche Nutzung durchaus her und ein großer, naturbelassener Gartenteil war sowieso angedacht. Die Durchführung der Arbeiten in diesem Zusammenhang übernimmt zudem der Verkäufer.
Trotzdem stellt sich nun natürlich die Frage, was man von einer solchen Auflage halten soll. Sind solche Verfügungen in irgendeiner Form vereinheitlicht, z.B. hinsichtlich der Ausgestaltung? Oder kommt es dabei schlichtweg auf den Wortlaut der Auflage an?
Für ein paar nützliche Tipps wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Lars