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clausen77
Das fände ich auch grundsätzlich ok. Im Bebauungsplan ist ja auch die Rede von “Abfallbehältnissen”, die nicht sichtbar sein dürfen. Aber nach E-Mail an Bauamt kommt die Antwort, das die Metallkästen auch nicht einsehbar sein sollen. Unsere Stadtplaner interpretieren ihre eigenen B-Pläne, wie sie wollen…Bei uns dürfen sie lt. Bebauungsplan auch nicht einsehbar sein, aber das "Einkasteln" ist erlaubt.