Welche Hausbaufirma sollen wir nehmen?

4,70 Stern(e) 7 Votes
E

erfurter110287

Puh.

Erstmal tief Luft holen...

Also Leute ernsthaft? Man stellt eine Frage und eure Art der Kommunikation ist sowas von patzig. Dann braucht man sich nicht wundern wenn Foren immer weniger genutzt werden. Da bekommt man ja auf Ercook eine bessere Kommunikation.

Ich erzähl euch eben keinen Mist, bei uns in Erfurt ist es eben so das es neue Baugebiete gibt und dann erstmal die "großen" Bauträgervon denen Grundstücke "zugesichert" bekommen und somit aus nem Neubaugebiet nach Abzug der ganzen Bauträger vlt noch 5 bis 10 Grundstücke übrig bleiben.

Diese Grundstücke werden dann einfach nicht angeboten auf dem "freien Markt"! Ist man dann Interessiert an einem Hausbau mit besagten Bauträger, bekommt man den Kontakt des "Vermarkters" der Grundstücke und kauft das Grundstück vorher "extra".

Falls jetzt noch jemand vernünftige Antworten hat, dann Danke schonmal und ein schönes Wochenende
 
F

FoxMulder24

Naja, ehrlich bis auf 1-2 Sätze fand ich die Kommentare jetzt nicht so schlimm.
Jedoch gehen bei vielen hier, zurecht, die Alarmglocken an, wenn dich eine Baufirma zu unterschrift drängt bevor du ein Grundstück hast bzw. feststeht.
Da gibt es einige Firmen (oder Verkäufer), die dich über den Tisch ziehen wollen. Das liest man hier öfters. In meiner Verwandschaft ist das auch passiert.

Das Bauträger gerne von den Gemeinden - aufgrund besserer Kontakte oder sonstigen Gründen - frühzeitig mit Grundstücken versorgt werden scheint mir nicht ungewöhnlich.

Bei solchen Konstrukten (Haus ohne festes Grundstück) muss man jedoch sehr vorsichtig sein.
WENN ich sowas in betracht ziehen würde, würde ich mir vorher potentielle Grundstücke zeigen oder zusichern lassen, schriftlich. Außerdem selbst bei der Gemeinde nachforschen, wem diese gehören bzw. ob die Angaben der Baufirma stimmen. Und unbedingt eine - kostenlose - Rücktrittsklausel vorsehen, falls dir die gezeigten Grundstücke nicht zusagen. Hier wird man auch gerne abgezockt mit horrenden Rücktrittskosten.
Ein weiterer Punkt, das Haus welches du vorab kaufst kann u.u. auf dem späteren Grundstück gar nicht gebaut werden, das hängt vom Bebauungsplan ab. Und dann ist die Enttäuschung groß, bzw. die Mehrkosten fangen an. Hier hast du dann auch keinen Verhandlungsspielraum mehr, du hast ja schon den Vertrag unterschrieben.

Ist der Vermarkter und der Bauträger dieselbe Firma? Falls ja, dann besteht eine Abhängigkeit und das Finanzamt wird dich dementsprechend zur Kasse bitten. Selbst wenn dir die Baufirma was anderes versprochen hat. Hier werden von manchen Baufirmen gerne Unwahrheiten erzählt.
 
kbt09

kbt09

Selbst, wenn das alles so ist, dann löse dich davon, dass DU jetzt einen Hausplan hast, sondern suche dir den Bauträger !!! (Grundstück+Haus sind eine Einheit und werden steuerlich so behandelt), dann plane mit dem das Haus auf dem dann verfügbaren Grundstück, wo dann eben Geschossflächenzahl, Geschossigkeit, Hausausrichtung usw. konkret abgestimmt werden können.

Einen reinen Hausbauvertrag würde ich OHNE Grundstück nicht abschließen und diese Antworten hast du hier bekommen, willst sie aber nicht hören.
 
B

BackSteinGotik

Erstmal tief Luft holen...
...
falls jetzt noch jemand vernünftige Antworten hat, dann Danke schonmal und ein schönes Wochenende
Die Antworten waren doch vernünftig. Du bist am aktuellen Markt nun einfach nicht in der Position über ein Bauunternehmen nachzudenken, wenn du kein Grundstück hast. Das kannst du tun, wenn du genug Geld für die aktuellen "Grundstücke" mit Altbestand hast, die heute zu Mondpreisen rausgehen.
Wenn nicht, muss du an der Grundstückssuche arbeiten. Wenn immer Bauträger involviert sind, musst du die Kröte schlucken und Grunderwerbsteuer auf alles zahlen - Haus & Grundstück zahlen. Da gibt es kein Weg dran vorbei - frag mal den Vertreter, ob er in Haftung geht, falls er behauptet, dass dem nicht so sei.

Einzig über 11ant Aussage"Kniestock Einsachtzig ist eine typische Newbie-Flause" kann man diskutieren. Vermutlich geht es um - "warum nicht gleich Vollgeschoss, mit 1,8m Kniestock schafft man kein Staffelgeschoss ohne größere Grundfläche im EG"??
 
Y

ypg

Also Leute ernsthaft? Man stellt eine Frage und eure Art der Kommunikation ist sowas von patzig.
Nein, ist sie wieder nicht.
ich hab mal in den alten Thread von 2013 (oder so) geschaut: auch hier hast Du uns unfreundlich genannt, nur weil jeder Euren unter 4qm kleinen HAR kritisiert hat sowie Deine Idee, im WZ die Wäsche zu trocknen. Ich habe zufällig geradegelesen, dass Du sehr aufgebracht derReaktionen warst. Insofern solltest Du mal überlegen, woran es liegt, dass Du andere ständig der Unfreundlichkeit bezichtigst... hallo, wir geben Dir unser gutes Wissen!
Ich erzähl euch eben keinen Mist, bei uns in Erfurt ist es eben so das es neue Baugebiete gibt und dann erstmal die "großen" Bauträgervon denen Grundstücke "zugesichert" bekommen und somit aus nem Neubaugebiet nach Abzug der ganzen Bauträger vlt noch 5 bis 10 Grundstücke übrig bleiben.
Ja, sie bekommen eine Zusicherung, wenn sie sonst keiner nimmt. Die Gemeinde verkauft an Interessenten. Wenn denn kein Privatmensch sich bei der Gemeinde meldet, dass sie Interesse haben, nehmen sie natürlich das „Vermittlungsgeschäft“ des GUs.
Diese Grundstücke werden dann einfach nicht angeboten auf dem "freien Markt"! Ist man dann

Eine Gemeinde inseriert nunmal nicht, das machen die GUs und BTs. Das meine ich mit:

Private Bauherren haben gleiche Rechte. Sie müssen nur mal in die Puschen kommen.
Da muss man auf die Gemeinde zugehen oder/und Regionalzeitungen verfolgen.
Bauherren denken, ihnen wird mit dem BT oder GU das Grundstück im Alleinauftrag angeboten. Aber es sind „nur Initiativangebote„.
 
11ant

11ant

Hinsichtlich der Grundstücksvermarktung teile ich Yvonnes Unglauben nicht - Gemeinden vermarkten sehr wohl auch selbst, nur eben nicht über ihr Liegenschaftsamt, sondern über z.B. ihre Sparkasse. Bedenkt jedoch, daß für ein Baugebiet nur ein Finanzamt zuständig ist und die Sachbearbeiter A-K und L-Z in der Kantine oft beieinanderhocken. Vielleicht fällt es ihnen erst wenn jeder von ihnen zum Drittenmal dieselbe Fallkonstellation hat auf, daß hier immer XY der Grundstücksverkäufer zu den Häusern des Bauträgers ist - aber dann bekommen sämtliche Betroffenen einen Fragebogen geschickt. Da kommen solche Dinge dann heraus, wenn im Grundstückskaufvertrag steht, daß mit einem bestimmten Bauträger zu bauen ist. Ob der nun "Dritter" ist oder bloß "die andere Hand des Verkäufers", macht für die Bewertung ob ein Zusammenhang besteht keinen Unterschied. Im Zweifel stellen die den einfach fest und setzen dazu einen Bescheid in die Welt, der und dessen Säumniszuschläge auch vollstreckt werden, während Ihr den beklagt. Auch den "Trick", beide verbundenen Geschäfte an verschiedenen Tagen zu machen und Huhn oder Ei zuerst, kennen die schon als Witz mit ganz langem Bart. Für den Käufer macht es allerdings einen Unterschied: Bauvertrag zuerst macht in der Grundstücksfrage erpreßbar bzw. unsicher wie auf hoher See.
Einzig über 11ant Aussage"Kniestock Einsachtzig ist eine typische Newbie-Flause" kann man diskutieren. Vermutlich geht es um - "warum nicht gleich Vollgeschoss, mit 1,8m Kniestock schafft man kein Staffelgeschoss ohne größere Grundfläche im EG"??
Nein, es geht um den Erfahrungswert, daß Bebauungsplangeber wenn sie den Willen nach Nicht-voll-Obergeschossen haben, in der Regel auch Hintertürchen wie Kniestockhöhen und Gauben luftdicht zutexten. Mit der "typischen Newbie-Flause" meine ich die Wahnvorstellung, in auch der allerletzten Raumecke unbedingt volle Stehhöhe haben zu "müssen". Ein Energieeinsparverordnung-Dachgeschoss ist weder Sauna noch Kühlschrank, und in den allerhöchsten Schrankfächern lagern regelmäßig meist die Dinge, mit denen man sich nur zumüllt. Mit dem Haß auf das Schrägdach steht man sich als Bauherr nur selbst im Weg. Im Krüger´schen Sinne ist das nicht Kunst, sondern kann weg. Im übrigen gilt "nach fest kommt ab" auch für Kniestockhöhen: zu viel ist nicht gut, weil es die Scheidelinie zwischen Fassaden- und Dachflächenfenstern dämlich hochschiebt; und noch mehr zu viel bewirkt sogar, daß das Raumerlebnis von "hohem Kniestock" zu "Geradwandgeschoß mit kupierten Ecken" kippt. Dann haben die Räume quasi Eselsohren.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4836 Themen mit insgesamt 97045 Beiträgen

Ähnliche Themen
28.02.2023Bewertung Zinsangebot Sparkasse Beiträge: 17
15.06.2021Zwei Finanzierungs-Angebote (Deutsche Bank vs. Sparkasse) Vergleich Beiträge: 22
26.02.2018Sparkasse Erfahrungen - Konditionen - Wo ist der Haken? Beiträge: 33
29.01.2016Sparkasse vermarktet Grundstücke für Gemeinde Beiträge: 40
14.03.2020Vorfälligkeit bei Sparkasse mit LBS Bausparvertrag Vorfinanzierung Beiträge: 15
01.06.2015Baufinanzierung-Angebot Sparkasse Eure Meinung? Beiträge: 27
24.04.2023Sparkasse: Was tun bei Kündigung des Kreditengagements? Beiträge: 11
09.11.2020Finanzierungsangebote für Neubau - Volksbank, Sparkasse Beiträge: 57
14.06.2017KfW 40 Haus finanzieren - Lokale Bank oder Sparkasse? Beiträge: 189
03.11.2018Baufinanzierungs-Schutz der Sparkasse Beiträge: 16
16.05.2021Herangehensweise Erstkontakt Bauträger & Fertigbauanbieter Beiträge: 24
10.04.2016Gebührenexplosion ... Jahreskontoauszüge Baufinanzierung Beiträge: 12
06.01.2020Hauskauf, Fertighaus vom Bauträger mit Grundstück Beiträge: 10
23.12.2019Grundstück - Kann man heute überhaupt noch ohne Bauträger bauen? Beiträge: 64
21.03.2019Baubeschreibung von unserem Bauträger Beiträge: 13
01.07.2022Jetzt Finanzieren, verschieben oder auf eine gebrauchte Immobilie Beiträge: 22
11.01.2019Wohnriester auflösen so einfach möglich? Beiträge: 54
10.01.2019Wie würdet ihr 340.000€ finanzieren? Aufteilen? Beiträge: 18
22.05.2019Standard Sparkassen-Koppelgeschäft umgehen Beiträge: 44
23.03.2009Geht mit dem Kapital eine Finanzierung Beiträge: 10
22.02.2024Finanzierung, Interhyp, Allianz und Dr. Klein Erfahrungen? Beiträge: 110
03.12.2021Finanzierung Eigentumswohnung Volltilger oder nicht? Beiträge: 29
28.05.2014Finanzierung ok oder nicht? Beiträge: 11
16.09.2016Hausfinanzierung Intehyp oder Dr. Klein? Konditionen? Beiträge: 23
19.08.2017Altbau mit neuer Gas Heizung umrüsten Kostenpunkt Beiträge: 18
01.10.2019Wie fängt man an? Wann beauftragt man wen womit? Beiträge: 53
15.09.2016Beleihungswertgutachten und Art. 13 Grundgesetz Beiträge: 15
21.06.2019Finanzierungsprobleme Beiträge: 56
25.08.2015Dr. Klein Baufinanzierung Erfahrungen. Beiträge: 36
18.03.2015Preisminderung möglich bei unförmigen Grundstück? Beiträge: 21

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben