Haus auf Grundstück der Eltern - Erbschaftsprobleme?

4,70 Stern(e) 14 Votes
OWLer

OWLer

Naja, das Finanzamt wird doch wohl sagen können, wie es im Erbfall die Erbschaftssteuer zu berechnen gedenkt. Ich ging bisher davon aus, dass es reicht, denen einfach noch mal in Erinnerung zu rufen, dass ich das Haus selbst gebaut und bezahlt habe. Ich werde eh sehr viel Erbschaftssteuer zahlen müssen, von daher wäre es gut, wenn mein Haus nicht mitzählt.
Diese Auffassung finde ich eigenartig. Warum sollte das Finanzamt dir beim Steuersparen helfen?
Du hast damals das Finanzamt um die Grunderwerbsteuer "betrogen" und willst jetzt mit dem Verweis, dass du im Falle der Erbschaft eh soviel Steuern zahlen musst (=reich bist) noch einen Rabatt?
 
S

saralina87

Diese Auffassung finde ich eigenartig. Warum sollte das Finanzamt dir beim Steuersparen helfen?
Du hast damals das Finanzamt um die Grunderwerbsteuer "betrogen" und willst jetzt mit dem Verweis, dass du im Falle der Erbschaft eh soviel Steuern zahlen musst (=reich bist) noch einen Rabatt?
Er hätte auch damals schon keine Grunderwerbsteuer zahlen müssen, bei geradliniger Verwandtschaft ist man davon befreit.
Maximal hätte der Vater einen Gewinn versteuern müssen (wenn das Grundstück irgendwie in der Landwirtschaft oder im BV ist) oder der Sohn Schenkungssteuer zahlen müssen, allerdings ist das aufgrund der Freibeträge unwahrscheinlich.
 
P

Pianist

Es ging uns damals eigentlich nur darum, die Teilungskosten (Vermessung und Notar) zu sparen. Niemand hat uns gesagt, dass dann das Haus nicht mir gehört. Außerdem hätte es im Falle einer Teilung, wenn ich mich richtig erinnere, Probleme mit den Abstandsflächen gegeben.

Das wird später eh noch schwierig genug, wenn ich mal alles verkaufen will, weil dann ja der Erwerber auch das alte Haus kaufen muss. Und die noch zu bebauende Fläche im hinteren Teil des vorderen Grundstückes lässt sich nur dann sinnvoll nutzen, wenn das hintere Grundstück als Garten dient. Allerdings würde bei einem Verkauf des hinteren Grundstückes das Bezirksamt zu 90 Prozent von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, um es der umliegenden Grünanlage zuzuschlagen. Man müsste also dieses Grundstück dem Erwerber des vorderen Grundstückes langfristig verpachten.
 
E

Escroda

Es ging uns damals eigentlich nur darum, die Teilungskosten (Vermessung und Notar) zu sparen.
Und wovon soll ich leben?
Außerdem hätte es im Falle einer Teilung, wenn ich mich richtig erinnere, Probleme mit den Abstandsflächen gegeben.
Hätte'ste 'nen Kollegen gefragt, Hätte'ste gleich mehrere Lösungsvorschläge bekommen können.
Ohne reelle Teilung: Zumindest Miteigentümer im Grundbuch, besser ideelle Teilung nach WEG.
Mit reeller Teilung: Abstandsflächen-, Zuwegungs- und /oder Vereinigungsbaulast
des vorderen Grundstückes ... das hintere Grundstück
Also gibt es mehrere Grundstücke?
Allerdings würde bei einem Verkauf des hinteren Grundstückes das Bezirksamt zu 90 Prozent von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieses Vorkaufsrecht?
Außerdem braucht es Dich ja nicht interessieren, weil die Kommune ja in den verhandelten Kaufvertrag einsteigt.
 
G

Grundaus

da die Ausgangslage klar ist, gibt es nur 3 Möglichkeiten. Das Haus wird dir geschenkt bis 400000€ kein Problem, darüber Schenkungssteuer. Das Haus wird dir verkauft. wobei man da mit dem Geldfluss tricksen kann. Das Haus wird in Erbpacht überführt. Bei allen Möglichkeiten braucht man einen Notar und eine Teilung vom Grundstück
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3121 Themen mit insgesamt 42263 Beiträgen

Ähnliche Themen
06.07.2020Endlich ein Grundstück - Können wir alles Finanzieren mit Einfamilienhaus ?? Beiträge: 72
14.12.2017Grunderwerbsteuer Bescheid für Grundstück gleiches Vertragwerk Beiträge: 21
01.12.2014Grunderwerbsteuer/worauf gilt Steuer? welcher Bauträger MUSS? Beiträge: 30
05.02.2015Grunderwerbsteuer für Partnerin mitzahlen möglich? Beiträge: 11
03.11.2014Grunderwerbsteuer wer kennt sich aus? Beiträge: 16
26.12.2014Keine Auszahlung der Finanzierung - Finanzamt trödelt Beiträge: 44
05.02.2021Grunderwerbsteuer auf Hausbau - wann? Beiträge: 15
19.11.2019Vorvertrag Grundstück wegen Bodengutachten Beiträge: 17
26.07.2018Nachfinanzierung für Grunderwerbsteuer Beiträge: 47
12.06.2017Finanzamt möchte wissen wie wir unser Bauvorhaben finanzieren Beiträge: 50
24.03.2017Grunderwerbsteuer - Wurde alles richtig berechnet? Beiträge: 16
19.11.20234 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus Beiträge: 73
30.01.2020Fragebogen Finanzamt zur Bemessung der Grunderwerbsteuer Beiträge: 11
24.10.2019Grundstück privat abbezahlen? Beiträge: 26
28.12.2011Einspruch gegen Grunderwerbsteuer Beiträge: 15
02.04.2020Mögliches Baugrundstück - Schacht auf Grundstück Beiträge: 28
24.10.2019Einfamilienhaus (10x8,8qm²) auf 437qm² Grundstück in München Beiträge: 48
02.05.2018Auskunftsanspruch gegenüber Notar auch nach Kauf? Beiträge: 43
18.12.2021Haus und Grundstück an Tochter verkaufen: Grunderwerbsteuer sparen? Beiträge: 16
12.01.2020Grundstück um 2m erhöhen ? Erfahrungswerte ? Beiträge: 21
20.03.2018Grundstücksvertrag Notar vertritt einseitig - Notar wechseln? Beiträge: 16
22.12.2019Kran vom Nachbarn auf meinem Grundstück Beiträge: 67
12.04.2017Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer Beiträge: 18
24.02.2020Bauen auf bestehendem Grundstück Beiträge: 17
16.06.2015Grundstückskauf: Fragen zum Notar Beiträge: 24
18.01.2023Welches Haus können wir uns leisten? Grundstück besteht Beiträge: 20
02.11.2019Ermittlung Beleihungswert bei günstigem Grundstück Beiträge: 10
25.09.2019Überlegungen Finanzierung Grundstück und Hausbau Beiträge: 10
07.11.2020Notar Vertrag Grundstück prüfen lassen oder nicht? Beiträge: 24

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben