Klaro.Gibt es da Vorschriften?
Wir haben aber leider keinen Bebauungsplan.... Wie siehts da aus?Klaro.
Z. B. im Bebauungsplan die Formulierung:
"Sichtschutzdreiecke an Kreuzungen sind freizuhalten."
Also rede ich am besten mit der Gemeinde in weit ich hier das Sichtdreieck frei halten muss oder?Prinzipiell kannst du davon ausgehen das im sichtdreieck maximal 80cm-100cm hoch bebauen darfst.