Wasserschaden durch Heizung. Gewährleistung nach VOB

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N

nowak222

Hallo,
wir haben schlüsselfertig nach VOB gebaut. §13 Abs. 4 und 5 sind im Bauvertrag einbezogen.
Letzte Woche stellte ich im Heizungskeller einen Wasserschaden fest, verursacht durch den Wärmetauscher des Frischwassermoduls der Heizung. Ich habe keinen Wartungsvertrag für die Heizung abgeschlossen. Wohngebäudeversicherung auf Wasserschaden gibts auch (noch) nicht.
Abnahme des Haus war Ende Mai 2013.
2014 wurde (vom Bauträger auf Gewährleistung) ein tropfender Absperrhahn des Frischwassermoduls repariert.
2017 wurde (vom Bauträger auf Gewährleistung) das automatische Entlüftungsventil der Heizung ausgetauscht, weil es tropfte.
Wer übernimmt hier jetzt den Mangel des Moduls und die Folgemängel (Wasserschaden)?
 
A

Alex85

Melde den Schaden halt beim Bauträger an. Mehr als Nein kann er ja nicht sagen.

Wie ist denn das mit der Wohngebäudeversicherung zu verstehen. Du hast keine Versicherung?
Guck mal in deinen Kreditvertrag - dort ist zumeist die Pflicht fixiert, größere Schäden am Beleihungsobjekt zu melden und vor allem eine Wohngebäudeversicherung aufrecht zu erhalten.
Daher mal die Frage, was denn neben der Heizungsanlage selbst nun tatsächlich beschädigt wurde?
 
N

nowak222

Der Bauträger hat schon nein gesagt.
Das mit der Wohngebäudeversicherung (Wasser) wusste ich nicht. Muß mal schauen. Brandschutzverischerung habe ich.
Ausser dem Wärmetauscher ist die Wand feucht geworden und der Putz in Mitleidenschaft gezogen worden.
 
H

HilfeHilfe

Ärgerlich , aber auch kein Schaden der 5 stellig kostet . Wusste ich nicht befreit nicht. Will hier nicht schlau daherreden , aber eine TOP Versicherung für ein neues Haus ist immer geboten. Einen neuen Wagen versichert man auch nicht mit Haftpflicht ... würde den die Anlage jedes Jahr gewartet ? Oder auch da gespart ? Denke du wirst auf den Schaden sitzen bleiben
 
Zuletzt aktualisiert 26.06.2025
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