Aktuelle Baukultur und die Energieeinsparverordnung-konformen Neubaugebiete

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11ant

11ant

Abgesehen davon finde ich sowieso, sollten Städteplaner einen gescheiten Bebauungsplan vorlegen - und an den muss sich dann eben gehalten werden. Und wenn da eben nur Flach- und keine Satteldächer erlaubt sind, ja Pech, es wird ja keiner gezwungen ausgerechnet da zu bauen, wo einem die Vorgaben nicht passen.
Wenn er zu restriktiv ist, ist es eben kein gescheiter Bebauungsplan. Und überschreitet die Grenze zwischen Pech und Unverhältnismäßigkeit, unter anderem. Wenn es Gemeindegrundstücke sind, kann man das noch so sehen. Aber wenn sie in Privatbesitz sind, wird der Eigentümer zum Geschädigten, wenn die Gemeinde die Grundstücke mit unverhältnismäßigen Beschränkungen faktisch im Wert reduziert. Klagen gegen den Plan und weiteres (Stichwort Schadenersatz) sind die Folgen.

Schlimmer finde ich so erlaubte Bausünden wie das rosa farbene Haus im Toskanastil mit Wärmepumpe zwischen "antiken" Säulen neben der Haustür (oder alternativ Außengerät der Klimaanlage)
Nicht oder, sondern und
 
Y

ypg

Konkreter Fall aus unserem Baugebiet: Gemeinde schreibt im Bebauungsplan rote Dachziegel bei Pultdächern vor, DN Max 16 Grad. Bauherr fragt bei der Gemeinde an, bittet um Befreiung von der Festsetzung, weil er ein 7 Grad flachgeneigtes Dach mit anthrazitfarbenen Ziegeln eindecken möchte. Gemeinde sagt nö, Begründung: mögen wir nicht, könnte ja jeder kommen. Bauherr sagt sich: ihr könnt mich mal, deckt in anthrazit ein.....von Dachfläche kaum was zu sehen, so dass der dörfliche Charakter niemals beeinflusst werden könne. Zudem sind zwei Straßen weiter zwei Gebäude ....
Zusammengefasst: Bauherr hat genau das gemacht, was Du erwarten würdest, nämlich frühzeitig um Befreiung gebeten. Wurde aus Willkür abgelehnt, zudem hat eine juristische Bewertung durch die Genehmigungsbehörde ergeben, dass keine rechtliche Grundlage für diese Vorgabe aus Sicht.....]
Ein Nachbar, neben dem ich nicht leben möchte.

Warum hat er auf sein anthrazitfarbenes Dach beharrt, wenn es doch nicht nach Bebauungsplan genehm, aber noch wichtiger: noch nicht einmal einsehbar ist?
Das ist doch genau das Problem, was wir hier in D mit einigen Querulanten haben, die auf genau etwas beharren, was nicht nachvollziehbar ist.
Es ist egal, jetzt kommst Du mit der Willkür der Gemeinde, ich hinterfrage genau andersherum: warum nicht mal die versch. Möglichkeiten akzeptieren, die man hat, anstatt das durchzuboxen, was nicht soll.

Ich höre mich hier tatsächlich an, als wäre ich ein Mitschwimmer und Schwanzeinzieher, dabei bin ich das Gegenteil. Allerdings stelle ich mir selbst gern Aufgaben, indem ich Rätsel löse (oder Grundrisse entwerfe )
also ich versuche nicht unbedingt, einen Graden und gepflasterten Weg zu gehen. Ich sehe es aber als Herausforderung an, mit einem bestehenden Bebauungsplan ein dem Bauherren gut gefallenes Haus zu entwerfen [emoji4]

Ansonsten siehe #118
 
R

ruppsn

Diese derzeitige Fixierung auf zb 2-Geschossigkeit ist teilweise eine Verbohrtheit,...
Warum sind Menschen, die ganz rationale und/oder emotionale Gründe haben und daher mit 1 oder 1,5-geschossiger Bauweise nichts anfangen können, gleich verbohrt? Warum werden sie mit einer irrationalen, nicht begründeten Festlegung (Fixierung) auf diese Bauweise attributiert, obgleich sie sehr genau wissen, warum für sie 2 Vollgeschosse sehr wichtig sind?

viele fixieren sich auf ein dunkles oder rotes Dach und sind nie bereit, sich mit anderen auf eine andere Dachform und -Farbe zu einigen, obwohl sie selbst nie ihr Dach sehen werden (außer bei Maps). Und schwups landen sie in einem Bauforum und schimpfen über BPläne
[...]
Aber _nicht_ kompromissbereit zu sein,
Wer genau schimpft hier gerade konkret über BPläne und/oder ist nicht kompromissbereit?
 
R

ruppsn

Warum hat er auf sein anthrazitfarbenes Dach beharrt, wenn es doch nicht nach Bebauungsplan genehm, aber noch wichtiger: noch nicht einmal einsehbar ist?
Vermutlich, weil für ihn ein „nicht genehm“ keine Rechtsverbindlichkeit darstellt und daher keine Regelung darstellt, die er zu befolgen verpflichtet ist? Ich weiß es nicht, müsstest Du ihn fragen...

Aber wo ziehst Du denn die Grenze was das Beharren angeht? Es ist meiner Meinung nach eine persönliche Abwägung, ob man mit der Willkür leben mag/kann oder nicht. Ich maße mir nicht an sein Vorgehen als richtig oder falsch zu bewerten, das überlasse ich anderen hier im Forum.

Faktisch ist es so, dass ihm zu unrecht eine Möglichkeit genommen wurde, seine im GRUNDGESETZ verankerte Baufreiheit auszuüben. Menschen bewerten die Einschränkung ihrer (Grund)rechte recht unterschiedlich, sieht man ja auch bei anderen Themen wie Überwachung, informationeller Selbstbestimmung o.ä. Er möchte halt mit seinem Geld im Rahmen der rechtsgültigen Bestimmungen des Bebauungsplan sein Haus bauen (was er tut) und zwar nach seinem Geschmack. Das wird ihm aus Willkür und ohne Rechtsgrundlage verwehrt. Von daher kann ich sein Verhalten nachvollziehen und halte es auch für legitim, auch wenn ich es anders handhabe und mit roten Ziegeln eindecke, weil es mir das Trara nicht wert ist und ich das Dach eh nicht sehe. Das ist aber MEINE subjektive Bewertung, die nicht zwangsläufig mit seiner Bewertung deckungsgleich sein muss und die mich nicht verleitet ihn deswegen als Querulanten zu bewerten.

Sich auf seine Rechte zu berufen und die auch einzufordern ist ein Grundelemente unseres Rechtsstaats, das Fundament ist das Grundgesetz. Ich finde es schwierig anderen Menschen dieses Recht abzusprechen oder die Nase über diese zu rümpfen, nur weil man es anders handhaben würde.

Um es zu verdeutlichen: angenommen Du wirst mit 80kmh geblitzt, bist aber die erlaubten 50kmh gefahren. Auf dem Beweisfoto bist Du und ein Motorradfahrer zu sehen. Was machst Du? Vermutlich Widerspruch einlegen, oder? Da könnte man ja jetzt auch sagen, dass das Querulantentum sei. Mein Gott, Pech gehabt, hättest da ja nicht da entlang fahren müssen, gibt ja auch andere Straßen, und die 100€ fiktives Bußgeld zzgl.. Zulagen? Ist doch das ganze Widerspruchgetue nicht wert und total überzogen.

Ich könnte Deinen Widerspruch verstehen, jemand, der ein sechs- oder siebenstelliges Jahresgehalt hat, würde sich darüber nur wundern und sagen: muss man denn immer gegen angehen, kann man nicht einfach mal die Peanuts zahlen und Ruhe geben. Boah, neben so jemandem würde ich nicht wohnen wollen....

Ist halt immer eine Frage der Perspektive und ob man betroffen ist oder auch nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Müllerin

Nur kurz weil wenig Zeit:

Du hast beim Zaun die Begründung unterschlagen - die Erwärmung. Das wiegt viel mehr als das optische. Egal.

Zu den Dachziegeln: ich mag die lackierten überhaupt nicht. Du schreibst aber, dass die Dich IRGENDWANN garantiert blenden WERDEN. Es ist also noch nicht passiert und nur eine Vermutung?!
Puh, aufgrund einer Vermutung das so zu bewerten finde ich schwierig. Wenn euch es irgendwann mal blenden SOLLTE, steht euch doch der Rechtsweg offen. Müsste ja ein Klacks sein, das zu gewinnen, wenn die Sachlage so klar ist und ihm Vorsatz nachweisbar ist [emoji6]
Ne es blendet jetzt natürlich schon wenn die Sonne darauf knallt. Sogar wenn man auf der Straße steht. Aber da ich noch nicht länger am Stück in den betreffenden Räumen in unserem Rohbau war, habe ich vermutlich geschrieben.
Klagen? Glaub kaum, dass das Erfolg haben wird, wenn die schon Zahlung geleistet haben. Aber wir werden sehen, wie es tatsächlich wird.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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