KfW-Förderung für 2 Familienhaus

4,30 Stern(e) 4 Votes
C

Che.guevara

Mitnahme-Effekte sind moralisch nicht verwerflich und schon gar keine Straftat.

Natürlich müssen die formalen Voraussetzungen passen, aber das ist doch selbstverständlich.

Und ist es nicht sogar so, dass ein Sachverständiger dazu sein Placet geben muss?
 
MarcWen

MarcWen

Und ist es nicht sogar so, dass ein Sachverständiger dazu sein Placet geben muss?
Ja man braucht einen KfW Sachverständiger. Dieser muss dann u.a. die "Onlinebestätigung zum KfW Kreditantrag" liefern. Auf diese warten wir aktuell wegen unserer Finanzierung.

Theoretisch sind beide Wege moralisch unbedenklich:
1. Man plant sein Bauvorhaben und stellt dann fest, hierfür bekomme ich Betrag X von der KfW als Darlehen.
2. Man plant sein Vorhaben und stellt während der Planung fest, Mensch ich habe ja Platz über bzw. kann eine Einliegerwohnung schaffen und bekomme mehr KfW Darlehen.

Beide Wege sollten sich so früh als möglich ergeben und in den Bauantrag einfließen. Alles Weitere wurde nun wirklich oft genug durch gekaut.
 
B

Bauexperte

Aha und woraus liest du das? Ich lese es so, dass der TE ein Zweifamilienhaus plant und bauen möchte.
Ich lese, dass er für später - Alter/Krankheit - Vorsorge treffen will; so weit, so gut.

Weniger gut ist die, vom TE angefragte Vorgehensweise, schon per _heute_ die Förderung für ein Zweifamilienhaus "abzugreifen", obwohl er den kompletten II-Geschosser für die nächsten Jahre selbst bewohnt; nichts Leerstand.

Da gibt es imho keine 2 Meinungen, ob der Gedankengang des TE lauter ist ...

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
MarcWen

MarcWen

Weniger gut ist die, vom TE angefragte Vorgehensweise, schon per _heute_ die Förderung für ein Zweifamilienhaus "abzugreifen", obwohl er den kompletten II-Geschosser für die nächsten Jahre selbst bewohnt; nichts Leerstand.
Und darf er das nicht? Wäre mir nämlich neu. Es könnten doch Kinder/Kind in die Einliegerwohnung ziehen, oder Eltern/Schwiegereltern?

Es klingt hier immer so, greife ich da mal schnell was ab, weil mir was gerade in den Kopf gekommen ist. Es ist nämlich nicht mal mit dem Bauantrag getan. Die Realisierung einer 2. WEH kostet einiges an Planung und Umsetzung der Vorgaben.
Sei es schnell mal an zusätzlichen Stellplätzen, 2. Fluchtweg, separate Wohnungseingangstüren, getrennte Lüftungsanlagen, getrennte Wasser/Strom Leitungen. uswusf....

Wie auch immer, ich gebe hier sicher keine Beihilfe zum Betrug an Fördermitteln, weise nur darauf hin, was alles zu beachten ist.
 
B

Bauexperte

Hallo Marcus,

Und darf er das nicht? Wäre mir nämlich neu. Es könnten doch Kinder/Kind in die Einliegerwohnung ziehen, oder Eltern/Schwiegereltern?
natürlich .... es muß aber doch nicht nur erklärter Wille, sondern mit Bezug des Neubaus realisiert werden?

Auf Seiten der KfW steht:

Wir fördern den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus, und zwar

  • beim Neubau: die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung
  • beim Kauf: den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten).
weiters:

ab 0,75 % effektiver Jahreszins
  • für alle, die ein neues KfW-Effizienzhaus bauen oder kaufen
  • 100.000 Euro für jede Wohneinheit
  • bis 15.000 Euro Tilgungszuschuss, bis zu 20 Jahre Zinsbindung
Dabei lautet die Definition "Wohneinheit": Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und dazu bestimmt ist.


Da steht nirgendwo zu lesen, daß die Förderung auch für die _zukünftige_ (in x Jahren ab Förderung) Nutzung eines Neubaus vorgesehen ist. Der TE schreibt jedoch ausdrücklich von "später"; das kann in 20, aber auch erst in 30 Jahren der Fall sein. Er läßt explizit durchblicken, daß er den II-Geschosser für die nächsten Jahre mit seiner Familie _alleine_ bewohnen wird. Das läßt schon den Schluss zu, daß mit "abgreifen" genau das gemeint ist, was darunter auch zu verstehen ist.

Es klingt hier immer so, greife ich da mal schnell was ab, weil mir was gerade in den Kopf gekommen ist.
Das ist leider weit verbreitete Gesinnung; da diese Selbstbedienungsmentalität aber zu Lasten der Gemeinschaft geht, habe ich da empfindlich etwas gegen einzuwenden und bin sehr dafür, dies rechtzeitig zu entlarven.

Wie auch immer, ich gebe hier sicher keine Beihilfe zum Betrug an Fördermitteln, weise nur darauf hin, was alles zu beachten ist.
Das weiß ich und unterstelle ich Dir auch keinesfalls.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
MarcWen

MarcWen

Ok Bauexperte, alles richtig, soweit verständlich.

Aber wir sind uns doch einig, dass die Beantragung oder von mir aus Abgreifen von Fördermitteln aus dem KFW 153 Wohnprogramm sehr restriktiv und genau definiert wurde: Betrag x pro geschaffene Wohneinheit (WEH).
Es interessiert doch herzlich wenig, wenn der TE zur Bank geht und erzählt, so nun greife ich Doppel ab, weil ich vielleicht in 20 Jahren eine weitere WEH plane. Da bekommt er doch nur ein freundliches Lächeln zurück.

Von daher verstehe ich ehrlich gesagt nicht die Aufregung. Ich weiß jetzt natürlich nicht, wie intensiv eine Bauabnahme durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde erfolgt, Wiki sagt stichprobenartig, das ist natürlich blöd bei solchen Dingen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.06.2025
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3195 Themen mit insgesamt 70364 Beiträgen


Ähnliche Themen zu KfW-Förderung für 2 Familienhaus
Nr.ErgebnisBeiträge
1Zweite Wohneinheit ins Haus wegen der kfw-Förderung 153 13
2KfW BEG Förderung gestoppt 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464 - Seite 681239
3KfW-Kredit + Tilgungszuschuss für Einliegerwohnung 39
4KfW Förderung für KfW 40 Plus Häuser ab sofort und ab 01.07.2021 57
5Neubau mit Einliegerwohnung - GU schränkt Vermietung und KfW Förderung ein 51
6Doppelte KFW 297 Förderung durch zwei Wohneinheiten? 16
7KfW 300 Förderung bei Veräußerung von Immobilienbesitz 10
8Ist eine Einliegerwohnung zwingend (eigene) Wohneinheit? - Seite 216
9Massivhaus Kosten KFW 70 - Fertighaus - Seite 965
102016 KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten (U-Werte) - Seite 539
11Hausbau mit Einliegerwohnung finanziell realistisch? 29
12Grundriss, Bauen mit Baum, Einliegerwohnung und Altbestand - Seite 17105
13Grundrissplanung für Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung - Seite 651
14Neubau Fertighaus auf Bestandskeller welche Förderungen möglich 10
15KfW Darlehen ok oder geht es günstiger? 10
16Darlehen und Baukredit - KfW Verwendungsnachweis erstellen 11
17Sanierung & DG-Ausbau: KfW? Wirtschaftlichkeit vs. Neubau? 18
18Grundbuch später als geplant - KfW Förderung retten - Seite 318
19Kfw 40 Plus Förderung - Verbot Einspeisungsvergütung? - Seite 221
20Ausschluss Förderung / Kaufvertrag unterschrieben vor KFW Zuschuss 10

Oben