Grundstück mit einigen Besonderheiten - diverse Fragen

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R.Hotzenplotz

Diese und ähnliche Erfahrung trägt wohl jeder Mensch mit sich herum; kenne ich auch. Es gibt aber auch die anderen Beispiele, wo es dauerhaft zu keinerlei Beeinträchtigung der nachbarschaftlichen Beziehungen gekommen ist.
Natürlich und das ist sogar zum Glück eher die Regel als die Ausnahme. Wir würden es aber trotzdem nicht probieren wollen.


Ich lerne immer gerne dazu, bin dennoch relativ sicher, daß es nicht weiter, als zur Auflassungsvormerkung gekommen ist.
Bei dem Mehrfamilienhaus, was nebenan errichtet wurde? Das ist fix und fertig und bereits bewohnt.


Weil sie davon ausgehen, daß der Verkäufer sich einem Notartermin kaum widersetzen wollen wird?
Aus irgendeinem Grund hat die Firma es ja inseriert. Und ich glaube nicht, dass sie das völlig ohne jedes Vorgespräch getan hat. Aber ist ja auch egal.


Ich habe eine Datei, in welcher ich festhalte, wer wo welches Grundstück sucht; auch solche, welche etwas mehr Geld in die Hand nehmen können. Vlt. sagen einem Interessenten die Rahmenbedingungen zu
Ok, das ist doch eine gute Basis. Ich schreibe dir dazu mal eine PN weil alles weitere wohl eher weniger für den öffentlichen Bereich interessant ist.
 
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R.Hotzenplotz

Wenn man mal bei neueren gebrauchten Häusern schaut, gibt´s auch nette Sachen - wenn auch nicht unmittelbare Wunschlage! Aber das hier ist einen Blick wert!

Schaut mal!
ImmobilienScout, Scout ID 83355505
 
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DG

P.s. Ich halte nichts davon, intakte Häuser abzureißen. Das steht ja gar nicht im Verhältnis. Das ist ja irgendwie so, einen humpelnden Hund einzuschläfern, um einen gesunden Welpen zu holen, der beim Joggen wieder mithalten kann.
Ich kann mich allerdings auch irren, so dass es in großen Ballungsgebieten Usus ist, Häuser aus den 60 ern abzureißen.
Es gibt durchaus diesen Trend, dass man auch in der Wertermittlung die Lebensdauer von Wohnimmobilien verkürzt. Bislang ging man bei Wohnimmobilien von ca. 80 (Spanne 60-100) Jahren aus aber das passt mit der Realität oft nicht mehr. Bei Gewerbeimmobilien ist das noch dramatischer, da kommt teilweise nach 15 Jahren die Abrissbirne.

Der Trend ergibt sich aus der (gewünschten) Nutzung: die alten Häuser entsprechen nicht den heutigen energetischen Anforderungen und der gewünschten Raumaufteilung, damit steigt der Renovierungsaufwand oft so stark an, dass sich ein Neubau rechnet.

Ich bin mir im vorliegenden Fall auch sicher, dass der Eigentümer noch mehr rausschlagen könnte, wenn er selbst abreißen und (teil-)vermarkten würde.

MfG
Dirk Grafe
 
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R.Hotzenplotz

Das Grundstück wird nun gevierteilt verkauft.

Sehr sehr schade, denn der Bauträger, der hier schon genannt wurde, baut hier 10x10m Häuser. Das ist uns zu klein. Man darf auch kein Staffelgeschoss draufsetzen. Und mit 160m² ein Haus bauen, wo dann die Zimmer grundsätzlich mindestens 3m² kleiner sind als in unserer jetzigen Wohnung, ne danke.

Schade.
 
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R.Hotzenplotz

Er hat heute noch mal angerufen. Nun ist er bereit, die eine Grundstückshälfte auch in einem zu verkaufen. Und es wäre sogar denkbar, dass ich das Haus mit eigenem Architekten baue. War heute mal auf dem Grundstück darauf und das würde aus meiner Sicht schon ganz gut passen.

Mit dem größeren Grundstück wäre es hier möglich, ein Haus mit 12x12 Metern zu errichten. Angemessener Garten und großzügiger Einfahrtsbereich möglich.

Bevor man sowas kauft, sollte man da grundsätzlich ein Bodengutachten einholen? Ist das nötig, wenn es sich um ein Grundstück handelt, wo bereits ein Haus darauf steht, das abgerissen wird oder ist das eher nur für neu zu erschließende Wohngebiete sinnvoll?

Auf dem Grundstück befindet sich sehr alter Baumbestand. U. a. zwei sehr sehr hohe Bäume. Die nehmen auf der einen Seite viel Licht, können aber den Garten denke ich auch irgendwo bereichern. Fällen darf man sowas doch sowieso nicht so einfach, oder?

Jetzt muss ich mich erst mal richtig sortieren, was ich hier alles abklären muss. Das ist etwas schwierig, da ja auch einige Grundfläche für die gemeinsam genutzte Zufahrt darauf geht. Sicher muss ich da auch noch etwas beachten.

Sehr gerne hätte ich mal den Flurplan gepostet aber man darf ja leider keine Links hier einfügen. Oder gibt es eine Möglichkeit, wie ich hier den Flurplan mal zeigen kann? Dann würde es sich einfacher darüber sprechen....
 
W

Wastl

Bodengutachten muss eigentlich immer gemacht werden, da dort die Gründungsempfehlung steht und somit Planungssicherheit für den späteren Hausbauer geschaffen wird. Wenn du dir schon fast sicher bist, dass es dieses Grundstück werden soll, würde ich die Investition des Bodengutachtens vor dem Kauf machen!
Bei uns brauchst du zum Fällen eine Fällgenehmigung, die dir abhängig von der Jahreszeit auch ausgestellt wird, es sei denn die Bäume sind im Bebauungsplan eingezeichnet und als zu erhalten gekennzeichnet oder aus anderen Gründen, wie z.B. der Ortsplanung (Baum ist der zentrale Blick des Viertels / Charakter des Quartiers / Namensgeber der Straße oder sowas).
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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