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Deutung des Bebauungsplan
... i.V.m. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch n i c h t zulässig: sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen. Bedeutet das jetzt, dass eine Praxis nicht möglich ist? Hat jemand mal Erfahrung gemacht mit Ausnahmen vom Bebauungsplan? Wir ...
... i.V.m. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch n i c h t zulässig: sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen. Bedeutet das jetzt, dass eine Praxis nicht möglich ist? Hat jemand mal Erfahrung gemacht mit Ausnahmen vom Bebauungsplan? Wir ...