ᐅ straßengesetz in Themen
Breite der Grundstückseinfahrt von Baugenehmigung abweichend
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Ja. Straßengesetz - StrG §13 ... Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn durch die Benutzung einer öffentlichen Straße der Gemeingebrauch anderer unzumutbar beeinträchtigt wird. Doch. Eventuell lässt der Bebauungsplan dann aber weitere Überschreitungen zu oder die Behörde kann Befreiungen erteilen ...
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Ja. Straßengesetz - StrG §13 ... Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn durch die Benutzung einer öffentlichen Straße der Gemeingebrauch anderer unzumutbar beeinträchtigt wird. Doch. Eventuell lässt der Bebauungsplan dann aber weitere Überschreitungen zu oder die Behörde kann Befreiungen erteilen ...