ᐅ leitungseigentümer in Themen
Alte Wasserleitung / Steuerkabel im Boden
Ja, auf eigene Kosten halt. Ohne dingliche Sicherung habt ihr gegenüber dem Leitungseigentümer jedoch einen Beseitigungsanspruch, falls euch das Ding einschränkt. Die Kosten hat dann der Leitungseigentümer zu tragen.
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Baugesetzbuch, §1004 Warum? Leitungseigentümer nicht zwingendermaßen gleich Verkäufer oder Vorbesitzer.
Ja, auf eigene Kosten halt. Ohne dingliche Sicherung habt ihr gegenüber dem Leitungseigentümer jedoch einen Beseitigungsanspruch, falls euch das Ding einschränkt. Die Kosten hat dann der Leitungseigentümer zu tragen.
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Baugesetzbuch, §1004 Warum? Leitungseigentümer nicht zwingendermaßen gleich Verkäufer oder Vorbesitzer.