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Einsicht Grundbuch Elternhaus
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Mal zur Einsichtnahme im Grundbuch: Es stimmt, Einsicht ins Grundbuch darf man nehmen, wenn man ein berechtigtes Interesse darlegt, § 12 GBO (wie schon genannt). Allerdings hat der TE meines Erachtens KEIN berechtigtes Interesse. Er ist weder Eigentümer, noch hat er ein gesichertes Recht am ...
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Mal zur Einsichtnahme im Grundbuch: Es stimmt, Einsicht ins Grundbuch darf man nehmen, wenn man ein berechtigtes Interesse darlegt, § 12 GBO (wie schon genannt). Allerdings hat der TE meines Erachtens KEIN berechtigtes Interesse. Er ist weder Eigentümer, noch hat er ein gesichertes Recht am ...