ᐅ denkmalbehörde in Themen
Denkmalschutz, wen interessiert das eigentlich?
Es interessiert so lange niemanden, wie es nicht bemerkt wird. Ansonsten: s.o. Die Denkmalbehörde kann den Rückbau anordnen und zusätzlich ein Bußgeld verhängen. Die Einschränkungen, die mit dem Denkmalschutz verbunden sind, klärt man natürlich auch bereits vor Kauf des Hauses. Dafür gibt es ggf ...
Es interessiert so lange niemanden, wie es nicht bemerkt wird. Ansonsten: s.o. Die Denkmalbehörde kann den Rückbau anordnen und zusätzlich ein Bußgeld verhängen. Die Einschränkungen, die mit dem Denkmalschutz verbunden sind, klärt man natürlich auch bereits vor Kauf des Hauses. Dafür gibt es ggf ...