ᐅ dachgeschossausbau in Themen
Hausumbau/Dachausbau/was erlaubt? ab wann ein Dachgeschossausbau?
... In den Unterlagen steht folgender Satz: "Bei zwei- oder mehrgeschossigen Gebäuden beträgt die höchstzulässige Dachneigung 30°. Ein Dachgeschossausbau ist nicht zulässig." Frage 1: Wie definiert sich ein Dachgeschossausbau? Frage 2: Unser aktuelles Dach misst 20° Dachneigung. Würden ...
... In den Unterlagen steht folgender Satz: "Bei zwei- oder mehrgeschossigen Gebäuden beträgt die höchstzulässige Dachneigung 30°. Ein Dachgeschossausbau ist nicht zulässig." Frage 1: Wie definiert sich ein Dachgeschossausbau? Frage 2: Unser aktuelles Dach misst 20° Dachneigung. Würden ...
Grundriss Einfamilienhaus 2 Vollgeschosse Satteldach
... und Schlafzimmer sind nach Süden ausgerichtet Bei diesem Grundriss würde ich ein Satteldach vorziehen was einen möglichen Dachgeschossausbau erleichtert Quadratisch: Was gefällt nicht? Kinderzimmer sind nicht nach Süden ausgerichtet Was gefällt? Kinderzimmer sind schön groß Bei diesem ...
... und Schlafzimmer sind nach Süden ausgerichtet Bei diesem Grundriss würde ich ein Satteldach vorziehen was einen möglichen Dachgeschossausbau erleichtert Quadratisch: Was gefällt nicht? Kinderzimmer sind nicht nach Süden ausgerichtet Was gefällt? Kinderzimmer sind schön groß Bei diesem ...
Grundriss Einfamilienhaus / Feedback, Kritik und Anregungen
... Einstellung. Auch die Ausrichtung fehlt mir… wo ist Norden, wohin zeigen die Fensterflächen? Aber gezeichnet sind gute 225qm mit der Option zum Dachgeschossausbau? Was sollen denn im DG noch für Räume hin? Nein, ich denke nicht. Kleiner bauen. Effektiver bauen. Die Frage, die sich stellt: weiß ...
... Einstellung. Auch die Ausrichtung fehlt mir… wo ist Norden, wohin zeigen die Fensterflächen? Aber gezeichnet sind gute 225qm mit der Option zum Dachgeschossausbau? Was sollen denn im DG noch für Räume hin? Nein, ich denke nicht. Kleiner bauen. Effektiver bauen. Die Frage, die sich stellt: weiß ...
Dachaufbau - Verfahrensfrei gem. §57 BayBO oder nicht?
... kaum zu sehen. Wir fragen uns, ob diese Maßnahme unter die Verfahrensfreiheit gem. §57 BayBO fällt. Es handelt sich um ein Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken, die Konstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes werden unseres Erachtens nicht bzw. nicht wesentlich verändert. Danke schon mal ...
... kaum zu sehen. Wir fragen uns, ob diese Maßnahme unter die Verfahrensfreiheit gem. §57 BayBO fällt. Es handelt sich um ein Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken, die Konstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes werden unseres Erachtens nicht bzw. nicht wesentlich verändert. Danke schon mal ...