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Baum auf Grundstück fällen
Ich weiß nicht, ob du dort, wo du bist das fällen kannst oder nicht. Aber zumindest stört dich dann das BNatSchG nicht mehr. § 39 BNatSchG (5) Es ist verboten, 2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune ...
Ich weiß nicht, ob du dort, wo du bist das fällen kannst oder nicht. Aber zumindest stört dich dann das BNatSchG nicht mehr. § 39 BNatSchG (5) Es ist verboten, 2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune ...