ᐅ bebauungstiefe in Themen
Beurteilung Bauauflagen
... Folgendes erhielt ich per Email, wobei sich der erste Teil auf den vorderen Grundstücksteil bezieht. Wir möchten hinter der zulässigen BEBAUUNGSTIEFE von 20m bauen: Das o. g. Grundstück liegt nach den Ausweisungen des Baunutzungsplans in der Fassung vom 28.12.1960, der hier in Verbindung mit ...
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... mir die drei Dokumente, die sie angibt, angesehen und zur Hinterlandbebauung folgendes gefunden: Bauordnung Bln 1958: - Die größte BEBAUUNGSTIEFE, gerechnet von der straßenseitigen zwingenden Baulinie, Baugrenze oder Baufluchtlinie an, beträgt für reine und allgemeine Wohngebiete in der offenen ...
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... Grundlage haben. Die Frage ist wie es sich damit verhält, wenn das hintere Grundstück offiziell abgetrennt wird. Gilt dann immer noch die BEBAUUNGSTIEFE ab der Straße oder greift dann Paragraf 34
... Folgendes erhielt ich per Email, wobei sich der erste Teil auf den vorderen Grundstücksteil bezieht. Wir möchten hinter der zulässigen BEBAUUNGSTIEFE von 20m bauen: Das o. g. Grundstück liegt nach den Ausweisungen des Baunutzungsplans in der Fassung vom 28.12.1960, der hier in Verbindung mit ...
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... mir die drei Dokumente, die sie angibt, angesehen und zur Hinterlandbebauung folgendes gefunden: Bauordnung Bln 1958: - Die größte BEBAUUNGSTIEFE, gerechnet von der straßenseitigen zwingenden Baulinie, Baugrenze oder Baufluchtlinie an, beträgt für reine und allgemeine Wohngebiete in der offenen ...
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... Grundlage haben. Die Frage ist wie es sich damit verhält, wenn das hintere Grundstück offiziell abgetrennt wird. Gilt dann immer noch die BEBAUUNGSTIEFE ab der Straße oder greift dann Paragraf 34