ᐅ bauwerke in Themen
Probleme mit Nachbars Überbau und Bauamt
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... aus Bequemlichkeit gegen ihn vorgehen, wenn es auf Deinem Grundstück steht. Das Problem "gehört" quasi dem, auf dessen Grund es steht. Für Bauwerke ist der Grundeigentümer verantwortlich - deswegen sollte man auch niemanden auf seinem Grund dessen Bauwerke errichten lassen
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... aus Bequemlichkeit gegen ihn vorgehen, wenn es auf Deinem Grundstück steht. Das Problem "gehört" quasi dem, auf dessen Grund es steht. Für Bauwerke ist der Grundeigentümer verantwortlich - deswegen sollte man auch niemanden auf seinem Grund dessen Bauwerke errichten lassen
Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck
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... immer eine Setzungsgefahr, aber ich denke als Schicht unter dem Mutterboden, dort wo Rasen ist (also keine Pflaster, Terrassen oder sonstige Bauwerke) ist es doch egal, oder? Nach dem Abriss zeigte sich, dass das Grundstück im Durchschnitt niedriger ist, als das Straßenland und die ...
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... immer eine Setzungsgefahr, aber ich denke als Schicht unter dem Mutterboden, dort wo Rasen ist (also keine Pflaster, Terrassen oder sonstige Bauwerke) ist es doch egal, oder? Nach dem Abriss zeigte sich, dass das Grundstück im Durchschnitt niedriger ist, als das Straßenland und die ...
Kann Baugenehmigung von Abriss von Garagen abhängig gemacht werden?
... und eine Baugenehmigung sind zwei Verwaltungsakte, die regelmäßig in keinstem Zusammenhang zueinander stehen. Allerdings erkenne ich in keine Bauwerke, die meine Bedenken erregt hätten. Garagen sind grundsätzlich grenzprivilegierte Bauwerke, und soweit sie nicht mit mehr als drei Metern ...
... und eine Baugenehmigung sind zwei Verwaltungsakte, die regelmäßig in keinstem Zusammenhang zueinander stehen. Allerdings erkenne ich in keine Bauwerke, die meine Bedenken erregt hätten. Garagen sind grundsätzlich grenzprivilegierte Bauwerke, und soweit sie nicht mit mehr als drei Metern ...
Bauträger oder doch Architekt?
Hallo, Zunächst einmal etwas über die Gewährleistungsfristen: Gewährleistung jedes Architekten: § 634a Baugesetzbuch: bei Planung für Bauwerke 5 Jahre, bei Planung für anderes 2 Jahre. Wann beginnt die Gewährleistungsfrist? Mit Abnahme der Leistung des Architekten, u.U. also erst 5 Jahre nach ...
Hallo, Zunächst einmal etwas über die Gewährleistungsfristen: Gewährleistung jedes Architekten: § 634a Baugesetzbuch: bei Planung für Bauwerke 5 Jahre, bei Planung für anderes 2 Jahre. Wann beginnt die Gewährleistungsfrist? Mit Abnahme der Leistung des Architekten, u.U. also erst 5 Jahre nach ...