S
Stefan2.84
Hallo zusammen,
benötige kurzen rechtlichen Rat ob meine Vorgehensweise erlaubt ist.
Ein Gewerk bei meinem Einfamilienhaus wurde jetzt abgeschlossen. Die Rechnung vom GÜ kam und ich habe die Summe bis auf 1.000 Euro einbehalten. Grund ist, dass dort noch hinterlassener Müll zu räumen ist. Für mich ist ein Gewerk erst abgeschlossen wenn die Baustelle ordentlich hinterlassen wurde. In der Bauleistungsbeschreibung ist auch explizizt erwähnt, dass alle vom GÜ beauftragten Gewerke ihren Müll wieder mitnehmen.
Das hätte ich natürlich auch direkt bei der Überweisung erwähnen können. Habe ich aber versäumt. Jetzt kam natürlich die Frage auf warum 1.000€ fehlen. Bevor ich antworte wollte ich kurz nach eurer Meinung fragen.
Danke
benötige kurzen rechtlichen Rat ob meine Vorgehensweise erlaubt ist.
Ein Gewerk bei meinem Einfamilienhaus wurde jetzt abgeschlossen. Die Rechnung vom GÜ kam und ich habe die Summe bis auf 1.000 Euro einbehalten. Grund ist, dass dort noch hinterlassener Müll zu räumen ist. Für mich ist ein Gewerk erst abgeschlossen wenn die Baustelle ordentlich hinterlassen wurde. In der Bauleistungsbeschreibung ist auch explizizt erwähnt, dass alle vom GÜ beauftragten Gewerke ihren Müll wieder mitnehmen.
Das hätte ich natürlich auch direkt bei der Überweisung erwähnen können. Habe ich aber versäumt. Jetzt kam natürlich die Frage auf warum 1.000€ fehlen. Bevor ich antworte wollte ich kurz nach eurer Meinung fragen.
Danke