Steuerfallen bei Beauftragung ausländischer Baufirma

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D

DerBer1

So, jetzt habt ihr mich komplett abgehängt.
Aber vielen Dank für den vielen Input. Ich nehme mit, es ist kompliziert.

Aber ich bin doch nicht der erste mit diesem Problem, oder? Muss ich nun wirklich zum Steuerfachmann? Oder gibts ein Gerichtsurteil an dem man sich orientieren kann?
 
H

Harakiri

Noch mal: willst du das Haus vermieten oder sonst wie als Geschäftsstelle (Praxis, Büro usw.) verwenden? Wenn nein, bist du Verbraucher.
 
D

DerBer1

Noch mal: willst du das Haus vermieten oder sonst wie als Geschäftsstelle (Praxis, Büro usw.) verwenden? Wenn nein, bist du Verbraucher.
Nein, das Haus wird ausschließlich selbst genutzt. Aber so wie ich es verstanden habe, reicht es, Vermieter einer anderen Wohnung zu sein. Wie das neu gebaute Haus genutzt wird spielt deshalb gar keine Rolle.
 
B

Buschreiter

Nein, das Haus wird ausschließlich selbst genutzt. Aber so wie ich es verstanden habe, reicht es, Vermieter einer anderen Wohnung zu sein. Wie das neu gebaute Haus genutzt wird spielt deshalb gar keine Rolle.
Richtig! Ab zum Steuerberater, ein Verweis auf das Forum hilft nicht, wenn das Finanzamt unangemeldet vor der Tür steht!
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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