Gesetzes Novelle KÜHLUNG wird gefördert - Erfahrungen?

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Reltaw2021

EDIT: Leider gelingt es mir nicht das PDF anzuhängen. Ich versuche es später nochmal!


Liebe Gemeinde!

Wie du aus dem Anhang ersehen kannst, ist gesetzlich eine Veränderung verabschiedet worden.

Mit meinem laienhaften Verstand würde ich die im Anhang befindlichen Gesetzesnovellen als relevant für private Bauprojekte bezeichnen. Vom Titel her geht es zwar um Sanierungen und nicht um Neubauten, aber im Gesetzestext geht es dann nur noch um dauerhaft bewohnte Wohnhäuser- ausgeschlossen sind also nur Kirchen, Gewerbebetriebe und Vereinshäuser etc..
Warum ich mir dadurch eine Verbesserung unserer Position verspreche? Weil ähnlich der bisherigen Regelung zu Handwerkerrechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, die ja steuermindernd wirken, hat sich jetzt der Kreis der "Fachbetriebe" erweitert um einige Berufsgruppen, die wesentlich weiter von den bisherigen entfernt sind. So können also zukünftig auch Rechnungen von Fensterbauern und sogar Brunnen(!)bauern beim Finanzamt vorgelegt werden, sofern deren Gewerk der Energie/ Wärmeeinsparung dient. Die möglichen Fachbetriebe werden im Gesetz namentlich aufgezählt.
Ich rege also an, dass die Rechnungslegung für typische Arbeiten, die der Energieeffizienz dienen, möglichst separat erstellt werden, ähnlich der fiktiven Rechnung für den Energieberater der KfW, der im Haus des Haus-Herstellers beschäftigt ist.
Die zweite große Änderung, die ab 01.04.2021 greifen wird: Auch die KÜHLUNG (aktiv und passiv) von Wohnräumen ist jetzt förderungswürdig.

Hat diese Gesetzesnovelle schon jemand genutzt? Wusste jemand davon und kann aus seiner Erfahrung sprechen? Ich denke die ersten Nutznießer der neuen Rechtslage werden erst im März 2022 entstehen. Aber vielleicht hat schon einer der hier Versammelten als Steuer- Fachkundiger dazu eine Fortbildung etc. genossen. Meine Hausbau Firma hat dazu jedenfalls nichts gewusst, was mich zu dem Eindruck bringt, dass man nur durch Eigeninitiative von dem neuen Gesetz profitieren kann. Außer uns Häuslebauern und Steuerberatern hat nämlich niemand etwas davon.


Grüße Reltaw
 
11ant

11ant

Die zweite große Änderung, die ab 01.04.2021 greifen wird: Auch die KÜHLUNG (aktiv und passiv) von Wohnräumen ist jetzt förderungswürdig.
01. 04. aka "erster April". Aprilscherze macht man traditionell "frisch", die holt man nicht nach fast elf Wochen nochmal aus der Kühlung - egal ob letztere gefördert wird oder nicht ;-)
 
T

T_im_Norden

Die Klimaanlagen Hersteller schreiben das gerne , liest man genauer geht es dann um Wärmepumpen mit Kühlfunktion.
Eine Förderung für private Wohnhäuser explizit für Klimaanlagen habe ich noch auf keiner Seite entdeckt
 
R

Reltaw2021

Aber selbst wenn es "nur" um Wärmepumpen geht, wäre es für mich ein Fortschritt und begrüßenswert.
 
Zuletzt aktualisiert 30.04.2024
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