Erst Grundstück kaufen und dann finanzieren?

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11ant

11ant

Bei uns in der Gemeinde kommen auch auf die Bestandsgrundstücke (von privat), die schon seit den 80ern nicht bebaut wurden, ein Bauzwang seitens der Gemeinde drauf, wenn diese Grundstücke den Besitzer wechseln. Da würde ich mich nochmal erkundigen.
Das darfst Du gerne mal näher erläutern: übt die Gemeinde dazu ihr Vorkaufsrecht aus und gibt die Grundstücke dann wieder in den Markt ?
 
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philipp1987

Das darfst Du gerne mal näher erläutern: übt die Gemeinde dazu ihr Vorkaufsrecht aus und gibt die Grundstücke dann wieder in den Markt ?
Da ich ja im Bestand saniere, bin ich nicht ganz so tief drin. Aber die besagten Grundstücke sind von privat und mit dem Weiterverkauf wird notariell ein Bauzwang mit eingetragen. Vor zwei Jahren gab es den Fall, dass ein Hausbesitzer mitbekommen hat, dass das seit über 30 Jahren freie Grundstück unterhalb von ihm verkauft werden soll und er wollte dies direkt selbst kaufen, damit da keiner bauen kann. Da kam das mit dem Bauzwang wieder auf und dass er ja dann bauen müsste.

Die Grundstücke in den neuen Baugebieten haben diese Konstellation auch nicht. Da hat die Gemeinde selbst erst alle Grundstücke gekauft und ist alleiniger Eigentümer aller Grundstücke. In den 80ern hat halt jeder, der Grund in das Baugebiet gegeben hat, auch Grundstück(e) dafür bekommen. Viel wurde bebaut, aber paar Lücken sind schon immer frei.
 
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nordanney

Aber die besagten Grundstücke sind von privat und mit dem Weiterverkauf wird notariell ein Bauzwang mit eingetragen. Vor zwei Jahren gab es den Fall, dass ein Hausbesitzer mitbekommen hat, dass das seit über 30 Jahren freie Grundstück unterhalb von ihm verkauft werden soll und er wollte dies direkt selbst kaufen, damit da keiner bauen kann. Da kam das mit dem Bauzwang wieder auf und dass er ja dann bauen müsste.
Ein Bauzwang kann nur notariell vereinbart werden - entweder beim Kauf von der Gemeinde, weil die Gemeinde es so will oder bei Kauf von Privat, weil Privat es so will. Die Gemeinde hat keinerlei gesetzliche Grundlage, einen notariellen Bauzwang bei einem privaten Grundstücksverkauf in den Vertrag aufnehmen zu lassen.
Die Gemeinde hat nur folgende Möglichkeiten:
- Baugebot, welches einem Eigentümer auferlegt wird (siehe gesetzliche Grundlage im Baugesetzbuch)
- Ausnutzung Vorkaufsrecht und Weiterverkauf mit Bauzwang.

Insofern, @philipp1987, wird bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt noch etwas fehlen. Denn so wie geschildert, ist es faktisch unmöglich.
 
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philipp1987

Ein Bauzwang kann nur notariell vereinbart werden - entweder beim Kauf von der Gemeinde, weil die Gemeinde es so will oder bei Kauf von Privat, weil Privat es so will. Die Gemeinde hat keinerlei gesetzliche Grundlage, einen notariellen Bauzwang bei einem privaten Grundstücksverkauf in den Vertrag aufnehmen zu lassen.
Die Gemeinde hat nur folgende Möglichkeiten:
- Baugebot, welches einem Eigentümer auferlegt wird (siehe gesetzliche Grundlage im Baugesetzbuch)
- Ausnutzung Vorkaufsrecht und Weiterverkauf mit Bauzwang.

Insofern, @philipp1987, wird bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt noch etwas fehlen. Denn so wie geschildert, ist es faktisch unmöglich.
Tatsächlich läuft das wohl über das Vorkaufsrecht. Aber ohne Gewähr, da ich jetzt nicht so tief drin bin. Es gibt auf jeden Fall Möglichkeiten, dass sowas passieren kann, aber natürlich ist das nicht immer so und auch nicht der Standard.

Mein Hinweis kam auch nur, um zu verhindern, dass es beim Grundstück des Threaderstellers vielleicht auch spezielle Konstellationen geben kann, welche die zur Auswahl stehenden Optionen beeinflussen. Bei uns soll so zumindest verhindert werden, dass die Grundstücke den Besitzer wechseln und trotzdem noch Jahrzehnte unbebaut bleiben können.
 
11ant

11ant

Da ich ja im Bestand saniere, bin ich nicht ganz so tief drin. Aber die besagten Grundstücke sind von privat und mit dem Weiterverkauf wird notariell ein Bauzwang mit eingetragen.
Vielleicht magst Du die betroffene Gemeinde ja nennen, dann könnte man bei deren Rechtsamt nachfragen, wie die das anstellen. So als "best Practice" für andere Gemeinden.
Vor zwei Jahren gab es den Fall, dass ein Hausbesitzer mitbekommen hat, dass das seit über 30 Jahren freie Grundstück unterhalb von ihm verkauft werden soll und er wollte dies direkt selbst kaufen, damit da keiner bauen kann. Da kam das mit dem Bauzwang wieder auf und dass er ja dann bauen müsste.
Wegen genau solcher egoistischen Armleuchter mit der Einstellung "mein größtes Glück ist, daß andere keines bekommen" kommt das Thema Bauzwang immer wieder auf. Das ist eine Belastung für das gemeindliche Gemeinwesen. Wohnraum fängt nun einmal mit Baugrund an, und Andere brauchen auch welchen.
In den 80ern hat halt jeder, der Grund in das Baugebiet gegeben hat, auch Grundstück(e) dafür bekommen.
So funktionieren Baulandumlegungen auch heute noch. Jeder Einleger eines solchen Verfahrens darf sein wieder herausbekommenes Grundstück bis zum Sankt Nimmerleinstag brach liegen lassen - das ist nicht unterbindbar.
Mein Hinweis kam auch nur, um zu verhindern, dass es beim Grundstück des Threaderstellers vielleicht auch spezielle Konstellationen geben kann, welche die zur Auswahl stehenden Optionen beeinflussen. Bei uns soll so zumindest verhindert werden, dass die Grundstücke den Besitzer wechseln und trotzdem noch Jahrzehnte unbebaut bleiben können.
Deinen Hinweis fand (und finde) ich ja auch wertvoll. Meine Rückfrage hat nur das Motiv, den "Trick" auch anderen Gemeinden nahezulegen, denn ein Bauzwang (sollte in Orten mit vernünfigen Menschen zwar verzichtbar sein, aber) dient dem Gemeinwohl.
 
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nordanney

Tatsächlich läuft das wohl über das Vorkaufsrecht. Aber ohne Gewähr, da ich jetzt nicht so tief drin bin. Es gibt auf jeden Fall Möglichkeiten, dass sowas passieren kann,
Ja, nur die beiden von mir beschriebenen Fälle (bzw. nur ein Fall bezüglich Bauzwang).
Dumm nur für die Gemeinde, wenn sie teuer das Vorkaufsrecht ausübt und gleichzeitig der potentielle Käufer doch nicht kauft. Dann geht zufällig noch der Bodenrichtwert runter (wie für 2024 in den meisten Großstädten Deutschlands) und die Gemeinde kann nur mit Verlust verkaufen...
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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