2 Käufer - 1 Immobilie - unterschiedliche Geldbeträge - Eigentümer?

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Musketier

Musketier

Vielen Dank für die interessanten Hinweise und Anmerkungen.


Darlehen sind mit 5,5% zu versteuern, das wäre die schlechteste Lösung. Dann könnte man ja besser einen höheren Kredit bei der Bank nehmen für 3,85%.
Vollkommener Quatsch. In der Vertragsgestaltung ist man prinzipiell frei, solange es halbwegs fremdüblich ist.
Ich glaube, die 5,5% resultieren aus einem Urteil, bei dem es um ein unverzinstes Darlehen ohne feste Laufzeit vereinbarte. Dort kam der Zinssatz zur Auf/Abzinsung zum Tragen.

Du verrennst dich vollkommen mit deinem Halbwissen.
 
N

nordanney

Darlehen sind mit 5,5% zu versteuern, das wäre die schlechteste Lösung. Dann könnte man ja besser einen höheren Kredit bei der Bank nehmen für 3,85%.
Unsinn. Wurde schon so geschrieben.
Es sollen gar keine Mieteinnahmen entstehen, die dann auch wieder zu versteuern wären. Es soll gerade steuerlich möglichst einfach gehalten werden.
Dann nenn es nicht Miete, sondern Nutzungsentschädigung.
O.k., das wußte ich nicht. Doch im 2. Schritt interessiert es das FA dann natürlich. Bezahlt Person B die Hälfte dr Grundbesitzabgaben, dann schenkt Person B Person A Geld, was Schenkungssteuer nachsichzziehen würde. Jedenfalls ab 20.000€. Aber das alles nachzuhalten möchte man sich ersparen. So zahlt jeder Anteilig seiner Bruchteile auch die Grundbesitzabgaben an das FA.
Nein, das FA fragt nicht nach irgendwelchen Dingen. Du hast einfach keine Ahnung.
Also muss zunächst Person C mit z.B. Person B einen Kaufvertag abgeschlossen haben. Dann muss dieser Person B vorgelegt werden und Person B kann dann sagen, dass Person A die Summe zahlt? Könnte Person B dann nicht, wenn sie Person A verärgern möchte, eine utoptisch hohe Summe im Kaufvertrag ansetzen?
B verkauft an C. A kann in den Kaufvertrag einsteigen oder es sein lassen. Nein, man kann A nicht ärgern, denn C muss den Kaufpreis auch bezahlen. B darf dann den Gewinn aus dem Geschäft versteuern und A lacht sich schlapp.
Genau, das Darlehen wird dann nicht 50/50 angerechnet, weil man davon ausgeht, dass nur Person B tilgt. Somit erhält Person B dann auch die Kreditsumme als Bruchteile komplett. Also im Vorhinein wird das so im Kaufvertrag über die Immobilie festgelegt - nicht im Nachhinein. Dann wäre immer wieder ein Notar notwendig, logisch.
Weißt Du eigentlich, was Du für einen Unsinn schreibst?
Über ein Wohnrecht hatten wir noch gar nicht nachgedacht - wird dann Miete fällig(die wollen wir ja vermeiden).
Wir würden dann beiden ein lebenslanges Wohnrecht einräumen. Es ist ja keine Pflicht dort dann zu wohnen. Oder wäre das dann ein Zweitwohnsitz, wenn z.B. Person A woanders wohnt - aber auch eben ein Wohnrecht in der Immobilie hat?
Ein Wohnrecht ist nur ein Wohnrecht, wenn man dort wohnt. Dann wird keine Miete fällig (außer, man vereinbart es so). Die Pflicht, dort zu wohnen besteht schon. Sonst wird das Wohnrecht einfach gelöscht. Wie gesagt, ist dann aber keine Finanzierung möglich.

Ich bin raus. So einen Schwachsinn, gepaart mit Unwissen und Beratungsresistenz will ich nicht mehr lesen.
 
C

chand1986

Es soll gerade steuerlich möglichst einfach gehalten werden.
Aha. Damit es möglichst einfach wird, machst du es möglichst kompliziert. Da komm nicht nur ich nicht mit.

Das Meiste, was du über mögliche tu zahlende Steuern meinst zu wissen, ist falsch.
Du denkst, ein verschlungener Weg führe durch ein Dickicht, das es gar nicht gibt.

Weder finde ich die Ausgangslage schwierig, noch gibt es dafür keine einfachen Lösungen. Diese wurden genannt.
 
Zuletzt aktualisiert 02.05.2024
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