L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?

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L

LiZ2023

Eine Zwischenfinanzierung ist doch aber kein Baubeginn?!

Konkret steht da: Als Vorhabensbeginn wird die rechtsgültige Vereinbarung über das zu fördernde Objekt verstanden. Hierzu zählen unter anderem notarielle Kaufverträge, Werkverträge mit Bauträgern oder Liefer- und Leistungsverträge. Unberücksichtigt hiervon bleiben Vereinbarungen zum Beispiel zum Erwerb eines Grundstückes oder Planungsaufträge.

So lange ihr also noch keine Bauverträge unterschrieben habt, müsste es passen. Oder?
Doch Kaufvertrag ist unterschrieben. Hätte ich vllt dazuschreiben sollen.
 
W

Wohnung24

Wenn man schon 2023 begonnen hat muss mal also nichts machen? Bei dem Link kommt dann immer, dass es nicht weiter geht wenn das Datum vor dem 32.12.23 liegt. Bei euch auch?
 
W

wannbautihr

Doch Kaufvertrag ist unterschrieben. Hätte ich vllt dazuschreiben sollen.
Da steht ja:

Ihr Antrag kann unter Berücksichtigung der erhöhten Sockelbeträge ergänzend geprüft werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Sie haben mit Ihrem Vorhaben bis zum Ablauf des 31.12.2023 noch nicht begonnen [...]
 
D

David23

Hallo zusammen,
nachdem ich nun Monate mitgelesen habe (nur dieses Thema) möchte ich jetzt auch aktiv etwas beitragen.
Wir haben unsere Unterlagen am 11.5.23 beim LRA eingereicht (also noch 0%) und das LRA war recht fix. Die Zusage, dass wir förderfähig sind haben wir am 12.10. erhalten. Seitdem warten wir, wie viele andere auch :)
Ich habe heute mit unserer wirklich sehr freundlichen und bemühten Sachbearbeiterin telefoniert. Diese meinte dass:
- sie gerade von Anrufen, mal wieder, nur so überrannt werden und die Leute besorgt sind, dass der Antrag auf Prüfung bezüglich der Erhöhung der Sockelbeiträge einen Einfluss auf die Reihenfolge der Auszahlung bzw. Bearbeitung des Hauptantrags hat. Dies ist nicht der Fall.
- der Tilgungszuschuss nicht als Eigenkapital angerechnet werden kann, sondern so wie die 4000€ (bei entsprechender Energieeffizienz) nur als Tilgung.
- sie keinen Einfluss darauf haben, wann aus Stuttgart die Gelder kommen und auch nicht wissen, wie man dort auf die Idee kommt den Sockelbetrag zu erhöhen, wo das Geld doch eh nicht für alle Anträge reicht bzw. so knapp ist.
- vermutlich/hoffentlich erfahrungsgemäß Ende Februar, Anfang März die Gelder kommen und sie dann alles geben möglichst schnell alle Anträge entsprechend zu bescheiden.
LG, David
 
B

Bau2024

Hallo zusammen,
nachdem ich nun Monate mitgelesen habe (nur dieses Thema) möchte ich jetzt auch aktiv etwas beitragen.
Wir haben unsere Unterlagen am 11.5.23 beim LRA eingereicht (also noch 0%) und das LRA war recht fix. Die Zusage, dass wir förderfähig sind haben wir am 12.10. erhalten. Seitdem warten wir, wie viele andere auch :)
Ich habe heute mit unserer wirklich sehr freundlichen und bemühten Sachbearbeiterin telefoniert. Diese meinte dass:
- sie gerade von Anrufen, mal wieder, nur so überrannt werden und die Leute besorgt sind, dass der Antrag auf Prüfung bezüglich der Erhöhung der Sockelbeiträge einen Einfluss auf die Reihenfolge der Auszahlung bzw. Bearbeitung des Hauptantrags hat. Dies ist nicht der Fall.
- der Tilgungszuschuss nicht als Eigenkapital angerechnet werden kann, sondern so wie die 4000€ (bei entsprechender Energieeffizienz) nur als Tilgung.
- sie keinen Einfluss darauf haben, wann aus Stuttgart die Gelder kommen und auch nicht wissen, wie man dort auf die Idee kommt den Sockelbetrag zu erhöhen, wo das Geld doch eh nicht für alle Anträge reicht bzw. so knapp ist.
- vermutlich/hoffentlich erfahrungsgemäß Ende Februar, Anfang März die Gelder kommen und sie dann alles geben möglichst schnell alle Anträge entsprechend zu bescheiden.
LG, David

Vielen Dank für die Informationen.
Darf ich fragen wann dein Eingang bei der L-Bank war?
 
Zuletzt aktualisiert 02.06.2024
Im Forum L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg) gibt es 13 Themen mit insgesamt 1374 Beiträgen


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