Um beides, je nach Dialektregion. Die Begriffe dienen der Abgrenzung zum (erst in einem OG beginnenden) Erker bzw. zu einer von der Traufe zurückweichenden Gaube. Hier haben wir es mit einem Risaliten zu tun, der über die allgemeine Fluchtlinie der Fassade sogar hinausstößt (worin ich keinen Widerspruch dazu sehe, gleichzeitig auch Zwerchhaus bzw. Widerkehr zu sein). Mit Wortklauberei wirst Du einem Verhinderungswillen eines Bebauungsplanes nicht erfolgreich begegnen können. Zitiere mal die Vorschrift im konkreten Fall.in unserer Gestaltungssatzung wird das Thema Zwerchhaus reglementiert, aber nicht die Widerkehr.
Kann mir jemand sagen, um was es sich in dem Beispielbild handelt?
Danke für die schnelle Rückmeldung. Der Passus lautet:Um beides, je nach Dialektregion. Die Begriffe dienen der Abgrenzung zum (erst in einem OG beginnenden) Erker bzw. zu einer von der Traufe zurückweichenden Gaube. Hier haben wir es mit einem Risaliten zu tun, der über die allgemeine Fluchtlinie der Fassade sogar hinausstößt (worin ich keinen Widerspruch dazu sehe, gleichzeitig auch Zwerchhaus bzw. Widerkehr zu sein). Mit Wortklauberei wirst Du einem Verhinderungswillen eines Bebauungsplanes nicht erfolgreich begegnen können. Zitiere mal die Vorschrift im konkreten Fall.