Wärmedämmung nachträglich

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K

Karsten 244

Hallo zusammen,

wir beabsichtigen ein Einfamilienhaus BJ 1968 in Schleswig Holstein (Kreis Pinneberg) energetisch zu verbessern:
1. Dach: Dämmung von außen, Neueindeckung
2. Fenster: Erneuerung
3. Fassade: Wärmedämmverbundsystem
Frage: Welche Vorschriften/Normen müssen/sollten bei diesen Maßnahmen eingehalten werden ?

Freue mich auf Antwort, Gruß Karsten
 
K

KPS

Hallo Karsten,

da kann man nur raten, sich einen Fachmann in der Region zu suchen, der sich in energetischen Sanierungen auskennt.

Am ehesten bietet sich hierfür ein Ingenieur- oder Architekturbüro an, das neben der allgemeinen Energieberatung auch die Fördermittelberatung und die Baubetreuung bzw. Sanierungsplanung und -abwicklung übernehmen könnte.

Alles andere bleibt Stückwerk.

Zum Einlesen empfehle ich die Landesbauordnung von SH (Insbesondere: Vierter Teil - Die am Bau Beteiligten) sowie die Energieeinsparverordnung 2009 (Insbesondere: Abschnitt 3 - Baubestand).

Die Menge an mitgeltenden Bestimmungen und beachtenswerter Normen ist kaum überschaubar :).

MfG
KPS
 
K

Karsten 244

Moin KPS,

danke für Deine Meinung. Dann werde ich mir mal einen "Fachmann" suchen.

Gruß Karsten
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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