Straßenabgewandte Seite

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W

Windmuehle

Gesperrt
Hallo,
in dem Bebauungsplan steht folgendes:
Quergiebel können ausnahmsweise bis höchstens 1/3 der Gebäudelänge zugelassen werden, wenn sie auf der Straßenabgewandten Seite errichtet werden.
Hierzu meine Fragen:
- was bedeutetet Straßenabgewandte Seite?
- wenn ich auf der Straße stehe, ist das nur die Rückseite des Hauses oder auch die linke und rechte Seite?
- gibt es eine Bauordnung etc. wo das Wort Stráßenabgewandte Seite definiert ist?
 
E

E.Curb

Hallo,

die straßenabgewandte Seite ist die Rückseite des Hauses.

Wie ist denn Deine Firstrichtung geplant ? Wenn diese parallel zur Straße liegt, dann kann es doch gar keinen Quergiebel an den Seiten geben.

Liegt Dein First senkrecht zur Straße (also Hauptgiebel zur Straßenseite), dann ist vermutlich kein Quergiebel möglich.

Gruß
 
W

Windmuehle

Gesperrt
Hallo,

der First liegt bei mir senkrecht zur Straße, einen Quergiebel könnte nur links oder rechts (von der Straße aus gesehen) angebracht werden.
Ich hatte gedacht, daß die linke und rechte Seite des Hauses auch Straßenabgewandt sind, wenn auch nur zu 90 Grad???
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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