Pflastersteine & Oberflächenwasser

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stefanh

Ich baue in Bayern (Raum Ingolstadt) ein Einfamilienhaus.

Dort haben wir bei der Baugenehmigung einen Antrag zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr ausgefüllt. Bei uns ist es Pflicht, das gesamte Niederschlagswasser versickern zu lassen.

Wie ist das denn bei euch geregelt?

Ich leite z.B. alles von den Dächern in eine Zisterne (mit Sickerschacht) und alles was von der Einfahrt kommt versickert dort direkt - dementsprechend ist bei uns auch ein Stein auszuwählen.

Ich würde mich da bei der entsprechende Stelle noch mal informieren!
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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