Hallo Adi,
Im "Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen" des Bundesamtes für Zivilschutz steht:
"Ohne Bewilligung der zuständigen Behörden dürfen keine baulichen oder technischen Veränderungen an der Schutzraumhülle, den Panzertüren und Panzerdeckeln sowie den Belüftungseinrichtungen vorgenommen werden."
Sie sollten deshalb bei der Gemeinde anfragen, inwieweit Bohrungen in der Schutzraumhülle erlaubt wären.