GU garantiert die KfW Einhaltung nicht. Kostenrisiko an Kunden?

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Hausbauer4747

Ist es in kalkulierten Preisangeboten üblich, dass bei den unterschiedlichen KfW Stufen eine Garantie für die spätere Erfüllung der KfW Voraussetzungen ausgeschlossen wird? In einem Beispiel wird davon geschrieben, dass die Lage des Grundstücks, die Ausrichtung nach Himmelsrichtung und auch der Zuschnitt des Hauses selbst so individuell ist, dass man keine Garantie übernehmen kann. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass im Planungsverlauf alle nötigen Fakten zu Grundstück und Haus bekannt sind oder bekannt werden und sich die Erfüllung dann sauber berechnen lässt. Ist es üblich, dass das Kostenrisiko einer Nichterfüllung dennoch auf den Kunden verlagert wird?
 
H

HilfeHilfe

Ist es in kalkulierten Preisangeboten üblich, dass bei den unterschiedlichen KfW Stufen eine Garantie für die spätere Erfüllung der KfW Voraussetzungen ausgeschlossen wird? In einem Beispiel wird davon geschrieben, dass die Lage des Grundstücks, die Ausrichtung nach Himmelsrichtung und auch der Zuschnitt des Hauses selbst so individuell ist, dass man keine Garantie übernehmen kann. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass im Planungsverlauf alle nötigen Fakten zu Grundstück und Haus bekannt sind oder bekannt werden und sich die Erfüllung dann sauber berechnen lässt. Ist es üblich, dass das Kostenrisiko einer Nichterfüllung dennoch auf den Kunden verlagert wird?
Garantie kostet. hast du ihn gefragt welchen aufpreis er rechnet bei jeder kfw stufe ?

Aber ja ja niedriger die KFw stufe des teurer die Maßnahmen und materialien. ich glaube wir haben das 70er mit luftpumpe und dämmung erreicht
 
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Hausbauer4747

Die Aufpreise Energieeinsparverordnung/Gebäudeenergiegesetz auf KfW55 bzw. von Energieeinsparverordnung/Gebäudeenergiegesetz auf KfW40 sind jeweils einzeln als optionale Aufpreispositionen ausgewiesen, beides jedoch mit dem eingangs erwähnten Hinweis, dass am Ende für die Erfüllung keine Garantie gegeben wird.
 
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Die Aufpreise Energieeinsparverordnung/Gebäudeenergiegesetz auf KfW55 bzw. von Energieeinsparverordnung/Gebäudeenergiegesetz auf KfW40 sind jeweils einzeln als optionale Aufpreispositionen ausgewiesen, beides jedoch mit dem eingangs erwähnten Hinweis, dass am Ende für die Erfüllung keine Garantie gegeben wird.
dann ist es nix wert. Man zahlt für etwas Aufpreis ohne das man weiß das man es erreicht
 
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Hausbauer4747

dann ist es nix wert. Man zahlt für etwas Aufpreis ohne das man weiß das man es erreicht
Das ist auch mein Gedanke, das Risiko irgendwo zwischen 18.000 und 26.500 Euro läge dann völlig bei mir, ohne dass ich das Ergebnis beeinflussen könnte. Dann steht das nicht in jedem Angebot so, sondern ist eher die Ausnahme (oder ein Einzelfall)?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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