Grundstück erweitern

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S

SirSydom

man kann in einen Pachtvertrag auch reinschreiben, dass die Pacht 0€ oder 1€ im Jahr beträgt
Da stehen halt alle Rechte und Pflichten drin, z.B. dass du Pflegen musst, wer wann mit welcher Frist kündigen kann etc..
 
O

oggear51

eben noch mal rumtelefoniert, da die Strasse bei mir oben noch halb fertig ist wird das erst gemacht nachdem die fertig ist,
dann kann man es erst verpachten, da ich mich erst in der Anfangsphase befinde hat alles eh noch zeit,
vielleicht bleibt sogar noch ein bisschen Geld übrig *träum* dann kauf ich es einfach und die Sache ist erledigt
 
BauPaar

BauPaar

die Frage wäre auch - wenn die Nachbarn es unbedingt loswerden wollen, könnten die sich doch auch an den anfallenden Kosten beteiligen?! 20m2 bringen ja wirklich nichts, da kann man ja auch den einen (statt 800) Euro nehmen und sich ueber weniger Arbeit etc freuen (aus deren Sicht)?!
 
Bodo!

Bodo!

die Frage wäre auch - wenn die Nachbarn es unbedingt loswerden wollen, könnten die sich doch auch an den anfallenden Kosten beteiligen?! 20m2 bringen ja wirklich nichts, da kann man ja auch den einen (statt 800) Euro nehmen und sich ueber weniger Arbeit etc freuen (aus deren Sicht)?!
Das ist doch mal eine gute Idee. Schon mal darüber nachgedacht?
 
O

oggear51

das Grundstück gehört der Gemeinde, ich bin eh etwas angepisst deswegen, die haben mir das nämlich verheimlicht (wollten Vermessungskosten sparen),
der "streifen" ist auf der Eingangsseite, wenn ich das vorher wusste würde ich das mitkaufen und ich könnte das Haus 1.50m weiter nach vorne schieben,
somit hätte ich 1.50m breiteren Garten auf der Terrasse, im Prinzip könnte ich dagegen klagen weil auf den Bebauungsplan vorm kauf sah das ganz anders aus als es jetzt ist
 
D

DG

Hallo oggear51,

eine Klage gegen den Bebauungsplan kannst Du aus meiner Sicht vergessen, weil der Plan formal (vermutlich) korrekt ist. Wenn die Stadt bei der Grundstücksaufteilung nicht aufpasst und solche "toten" Streifen entstehen, ist das letztlich deren Vermarktungsproblem, aber nicht beklagbar.

Ich würde mal stumpf zur Stadt gehen und denen anbieten, den Streifen abzüglich der Vermessungskosten zum Bodenrichtwert zu erwerben. Oder aber die Stadt soll die Teilung bezahlen und Du zahlst den Bodenrichtwert ohne Vermessungskosten. Interessenten für den Streifen wird es nämlich nur zwei geben, d.h., der Streifen ist prinzipiell unveräußerbar, wenn er nicht noch als Zufahrt für etwaig hinterliegende Grundstücke von Wert ist. Wenn der andere Nachbar kein Interesse hat, seid Ihr dann die einzigen Menschen auf diesem Planeten, die dafür überhaupt Geld ausgeben würden.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 02.05.2024
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