Gartenland zu Bauland umfunktionieren, wie muss man vorgehen?

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maxshannon

Hallo,

ich habe zu folgendem Thema eine Frage:

Wir bewohnen zusammen mit den Eltern einen Altbau mit langem Grundstück (1200qm). Nun wird es dort mit dem Nachwuchs etwas eng...

Hinter unserem Gartenland wurde nun eine Privatstraße gebaut mit Doppelhaushälften. Da unser Garten ja nun praktisch an eine Strasse grenzt, überlegen wir ob daraus nicht Bauland werden könnt.

Nun die Frage: wie muss ich vorgehen und wer bestimmt darüber, da es sich um eine Privatstraße handelt?

Danke für Eure Hilfe !!
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wir bewohnen zusammen mit den Eltern einen Altbau mit langem Grundstück (1200qm). Nun wird es dort mit dem Nachwuchs etwas eng...

Hinter unserem Gartenland wurde nun eine Privatstraße gebaut mit Doppelhaushälften. Da unser Garten ja nun praktisch an eine Strasse grenzt, überlegen wir ob daraus nicht Bauland werden könnt.

Nun die Frage: wie muss ich vorgehen und wer bestimmt darüber, da es sich um eine Privatstraße handelt?
Die Kommune bestimmt darüber, ob es sich um eine "Privatstraße" handelt.

Ausparzellierte private Strassen und Wege, die den Regeln der Baukunst in Bezug auf Ausbau und Zustand entsprechen und an denen ein öffentliches Interesse besteht, können mit Zustimmung der privaten Eigentümer von der Gemeinde zu Eigentum und Unterhalt übernommen werden.

Die Abtretung "kann" unentgeltlich erfolgen; meistens steht aber ein "muß" dahinter.

Die Übernahme einer Privatstraße ist auch ohne Zustimmung der Grundeigentümer durch den Erlass eines Sondernutzungsplanes und auf dem Enteignungsweg möglich, wenn die zweckmässige Erschliessung sonst übermässig erschwert würde. Den betroffenen Grundeigentümern steht das Rechtsmittelverfahren offen.

Voraussetzungen für die Übernahme:

Ein öffentliches Interesse an der Übernahme von Privatstrassen besteht namentlich, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Festsetzung im Verkehrsrichtplan
- Durchgangsstraße
- ErschliessungvonöffentlichenBautenund Anlagen
- Fuss-und/oderRadwegverbindungmitöffentlichem Charakter und kommunaler Bedeutung.

Gemeindestrassen können an Private abgetreten werden, wenn sie für den allgemeinen Verkehr keine Bedeutung mehr haben. Die Entschädigung wird vom Gemeinderat festgelegt. Sie bemisst sich nach dem Nutzungsinteresse der übernehmenden Privaten.


Wichtiger erscheint mir hier allerdings die Frage, ob Du überhaupt im Hinterland bebauen kannst. Hierzu empfehle ich Dir das Gespräch mit dem für Dich zuständigen Bauplanungsamt.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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