Garagenhöhe bei Grenzbebauung

4,80 Stern(e) 5 Votes
Z

Zeltli

Hallo Zusammen,

bei unserer Planung kommen wir einfach nicht drum herum, dass unsere Garagenhöhe über 3m kommt, damit wir ebenerdig ins Haus kommen.

Wenn ich davon ausgehe, dass die Garage 2,9m hoch ist (ist das realistisch??) und wir zusätzlich ca. 1,5m aufschütten, hätten wir in Summe 4,4m.
An die Grundstücksseite grenzt ein Grünstreifen, im Besitz der Gemeinde.

Meine Frage wäre nun, gibt es eine Möglichkeit sich so etwas genehmigen zu lassen, muss da lediglich der Nachbar zustimmen, oder wie ist hier die Rechtslage. Das Ganze befindet sich in Baden-Württemberg.

Hoffe Ihr könnt mir helfen.

Danke.
 
D

DG

Hallo,

sprich mit einem Architekten und/oder Vermesser (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) vor Ort, das ist für die ein Standardfall. Ob das genehmigungsfähig ist, können die Dir relativ schnell erläutern.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 10.06.2025
Im Forum Garage / Carport gibt es 593 Themen mit insgesamt 5992 Beiträgen
Oben