Fertigstellungs-/Einzugsdatum im Vertrag fixieren?!

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B

Bauexperte

Hallo,

Meine Frage hierzu lautet nun: Kann ich für die Ausfertigung des Vertrages mit der Fertighausfirma verlangen, dass ein Fertigstellungs-/Einzugsdatum konkret im Vertragstext aufgeführt wird?
Verlangen kannst Du Vieles, vergessen nicht, dass es sich auch bei Hausbau um einen Werkvertrag handelt, der basierend auf Angebot und Nachfrage zustande gekommen ist. Die Fertighausfirma xy unterbreitet Dir ein Angebot und Du hast die Wahl es anzunehmen, oder zu lassen ;)

Meine Überlegung/Befürchtung war/ist, wenn dieser Punkt überhaupt keine Erwähnung im Vertragstext finden würde, dann könnte sich die Fertighausfirma (wenn diese in irgendwelche terminliche Zwänge gerät), von meinem Bau für unbestimmte Zeit verabschieden und bei mir laufen die Kreditkosten munter und unnütz weiter bis zur Pleite???
Jedes seriöse Unternehmen nennt von sich aus einen Fertigstellungstermin, der sich vom Beginn der Erdarbeiten an rechnet. Natürlich finden sich Ausschlüsse, was „Schlechtwetter“ oder „höhere Gewalt“ betrifft – hierzu kann Niemand in die Haftung genommen werden; ebenso findet sich eine monetäre Entschädigungsklausel bzgl. einer Bauzeitverlängerung, sofern sie ihren Ursprung im Verhalten des Unternehmens hat. Sollte Dein Fertighausanbieter xy dies nicht vorsehen, gibt es sicherlich gute Gründe für sein Verhalten und ich würde an Deiner Stelle von einer Vertragsunterzeichnung Abstand nehmen.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 09.06.2025
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