Einzeilanschlussleitung belüftet?

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DKTGP360

Sehr geehrte Damen und Herren,

obwohl es in der DIN 1986-100 klar angegeben ist, welche Abwasserleitung wie man dimensionieren und belüften soll, stoßt man sich manchmal auf einige Unklarheiten....Meine Frage bezieht sich auf die Anwendungsgrenzen für unbelüftete Einzelanschlussleitungen im Abwassersystem und zwar: die Norm sagt, dass die o.g. Leitung unbelüftet sein kann, wenn die Höhendifferenz zwischen deren Anschlusses und der Rohrsohle des Anschlussabzweiges an die Fallleitung weniger gleich als 1 Meter ist (gibts auch andere Bedingungen)

Wie soll man diese Höhe im meinem Fall richtig messen (Bilder unten)? Die Entwässerungsgegenstände befinden sich im EG, Gebäude hat keine U-Geschosse. Also Entwässerung geht direkt nach unten bis zur Grundleitung
1)Laut DIN, so weit ich verstehe, ist hier die passende Höhe 500mm....?
2)Oder gilt der Abzweig an die Grundlietung als unterer Bemessungspunkt? In dem Fall hat man viel mehr als 1 m Höhendifferenz und die Einzelanschlussleitung muss belüftet werden.

Mann kann das auch anders formulieren: Ist eine lotrechte Leitung immer eine Fallleitung, obwohl die oft nicht durch mehrere Geschosse geht und ziemlich kurz ist. Wenn ja, dann ist die Bemessungsvariante 1 richtig. Wenn nein, dann kann eine lotrechte Leitung z.B als eine Sammeleinschlussleitung betrachtet werden und wie misst man den Höhendifferenz in diesem Fall ist unklar...

Genauso auf dem Bild 2. Zwei Waschtische, eine kurze Leitung nach unten bis zum Anschluss an die Grundleitung. Soll man hier auch zusätzlich belüften?
Ich denke, dass in o.g. Situationen man keine extra Belüftung braucht, falls alle andere Anwendungsgrenzen eingehaltet sind.

Danke für Ihre Antwort im Voraus
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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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