Bauvertrag von Bauunternehmer erhalten. Was haltet Ihr davon?

4,30 Stern(e) 3 Votes
B

Benutzer200

Nö, wieso ... steht doch drin (?) - die Frist ist erwähnt und m.E. ausreichend erklärt; eine Schriftform ist nicht verlangt - so formuliert könnte m.E. der TE sogar nur anrufen, daß er nicht mehr will.
Hab ich übersehen :rolleyes:.

Es entspricht allerdings nicht dem Baugesetzbuch-Muster. ICH denke, mit dieser Formulierung ist der Bauunternehmer stark angreifbar, wenn man es drauf anlegt. Aber das ist ein anderes Thema.
 
Zuletzt aktualisiert 06.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3143 Themen mit insgesamt 42576 Beiträgen
Oben