Baubeginnsanzeige Bayern

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Liebes Forum,

folgende Frage bzgl. der Baubeginnsanzeige in Bayern:

- Betrifft Geb. Kl. 2, Kriterienkatalog ist erfüllt

Ist dann folgendes für die Baubeginnsanzeige korrekt?

- Es wird Anlage 7 benötigt (Name und Unterschriften: Bauherr, Ersteller Brandschutznachweis, Statiker)
- Es wird Anlage 2 benötigt (Kriterienkatalog Standsicherheit)
- Weitere Anlagen werden nicht benötigt (d.h. Bescheinigung des Brandschutznachweises durch einen Prüfsachverständigen, Standsicherheit I, Brandschutz I, Verantwortlicher für Umsetzung)

Es wird insofern folgendes angekreuzt:

- 4.2: Eine Prüfung des Standsicherheitsnachweises ist nicht erforderlich; die Bestätigung des Tragwerksplaners über die Prüffreiheit nach dem Kriterienkatalog gemäß Anlage 2 der BauVorlV (s. Anlage 1a) liegt bei.
- 06: Kriterienkatalog gemäß Anlage 2 der BauVorlV (Anlage 1a)

Alles weitere wird nicht angekreuzt, auch der Brandschutznachweis ist nicht beizulegen.

Vielen Dank!

Max
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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