Bauantrag: Wohnflächen/Rauminhalt

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bluminger

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Hallo.

Im Bauantrag werden Wohn- sowie Nutzflächen angeben, außerdem der Rauminhalt des Baus.

1) Grundsätzlich: Wozu dienen diese Angaben? Wird damit die Grundsteuer berechnet?
2) Bei mir werden hier Flächen im Keller, die in vielen Jahren mal zu Bad/Sauna und Arbeitsküche ausgebaut werden sollen, zur Wohnfläche zugerechnet, obwohl sie meinem Verständnis nach bei Fertigstellung des Baus einige Jahre lang nur Lagerraum - sprich Nutzfläche - sein werden. Ist das sinnvoll so anzugeben oder entstehen mir Nachteile?
3) Mit dem Rauminhalt werden dann anschließend auch Baukosten berechnet. Was macht das Bauamt damit (außer Antragskosten ableiten)?

Ich hoffe, Ihr könnt mir etwas Aufschluss verschaffen...

Grüße aus BW!
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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