Hallo parkett1,
Da ich nicht weiss, welche Ausführung von Parkett bei Ihnen liegt, wie dick die Nutzschicht ist, Oberflächenbehandlung... , kann ich zur möglichen Ursache der Ablösung nichts sagen.
Da Sie aber in Miete wohnen, sollten Sie diesen Fehler schriftlich beim Vermieter melden - sonst gibt man später Ihnen die Schuld an dieser Ablösung.