1,80m Zaun um das Grundstück herum erlaubt??

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D

DG

Richtig. Wenn man die Variante wählt, die Wastl vorschlägt, sollte man vorher mit den Nachbarn sprechen - es reicht aus, dass ein "penibel Veranlagter" in der Gegend wohnt, dann haben alle "Spaß". Den Bauämtern ist das meistens egal, weil da eh nur Ärger draus entstehen kann. Wenn sich allerdings ein Anwohner (!) beschwert, muss das Amt reagieren.

Vom Amt bekommt man allerdings verwertbare Informationen, unter welchen Bedingungen legal und damit rechtssicher von den Festsetzungen im Bebauungsplan abgewichen werden kann. Gibt es eine Möglichkeit und man geht diesen Weg, muss man später auch nicht zurückbauen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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