Aha, das heißt also, dass in unserem "Bauträgerkaufvertrag mit Auflassung" dieser Abschnitt hier schwachsinnig ist:
"Der Festpreis wurde unter Zugrundelegung eines Umsatzsteuersatzes von 19% berechnet. Sollte sich vor Fälligkeit der letzten Kaufpreisrate der Tarif der Umsatzsteuer ändern, ändern...
ach herrje!
Uns betrifft das auch. Das Haus (schlüsselfertig) wird aber voraussichtlich 09/2020 fertig. Im Bauträgerkaufvertrag sind eine Gesamtsumme x incl. 19% MwSt, sowie prozentuale Raten entsprechend Bau-Durchführung aufgeführt (30% bei ..., 28% bei... usw.). Besondere Abnahmen gibt es...